Strafvollzug

Jugendkriminalität: „Wohnen“ statt „Sitzen“?

Der Reumannplatz in Favoriten als Hotspot: ÖVP-Innenminister Gerhard Karner (Mitte) und Oberstleutnant Remo Pusca anlässlich einer Schwerpunktaktion gegen kriminelle Jugendbanden (18. März 2024).
Der Reumannplatz in Favoriten als Hotspot: ÖVP-Innenminister Gerhard Karner (Mitte) und Oberstleutnant Remo Pusca anlässlich einer Schwerpunktaktion gegen kriminelle Jugendbanden (18. März 2024). APA/Florian Wieser
  • Drucken

Jugendbanden sorgen derzeit etwa in Favoriten häufig für Polizeieinsätze. Welche Maßnahmen wirken gegen Jugendkriminalität? Die zuständige Fachgruppe der Richtervereinigung verweist auf das Schweizer Wohngruppen-Modell.

Schlagzeilenträchtige Straftaten, begangen von Jugendbanden oder Jugendgruppen, befeuern derzeit die Debatte um ein Absenken des Strafmündigkeits-Alters. Derzeit können Jugendliche ab 14 Jahren vor einem Strafgericht landen. Künftig könnte diese Grenze bei zwölf Jahren liegen. Dies hat die ÖVP ins Gespräch gebracht. Der Vorsitzende der Fachgruppe Jugendstrafrecht der Richtervereinigung, Daniel Schmitzberger, hält nichts von einer Herabsetzung der Strafmündigkeit: „Dass das Gefängnis irgendjemanden oder irgendetwas besser macht, ist eine Illusion.“

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.