Weisung

„Tollwütige Trump-Hasserin“: Gericht verbietet Trump, Richter-Familie zu beschimpfen

Der ehemalige Präsident und baldige neue Kandidat dürfe auch nicht gegen Familienmitglieder hetzen.
Der ehemalige Präsident und baldige neue Kandidat dürfe auch nicht gegen Familienmitglieder hetzen. APA / AFP / Charly Triballeau
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Der angehende US-Präsidentschaftskandidat Donald Trump musste gerichtlich angewiesen werden, auch die Familienmitglieder des New Yorker Richters nicht mehr zu beleidigen und als „tollwütige Trump-Hasserin“ zu bezeichnen. Zuvor hatte er den Richter Juan Merchan im Visier.

Der US-Präsidentschaftskandidat der Republikaner, Donald Trump, darf sich nun auch gegenüber Familienmitgliedern eines New Yorker Richters im bevorstehenden Schweigegeldprozess keine verbalen Entgleisungen mehr leisten. Dies entschied ein Gericht am Montag (Ortszeit), nachdem der Trump die Tochter des Richters in einem Social-Media-Post als „tollwütige Trump-Hasserin“ verunglimpft hatte. Öffentliche Aussagen über Zeugen oder Gerichtsmitarbeiter sind Trump schon untersagt.

„Alle Bürger, die aufgerufen sind, an diesem Verfahren teilzunehmen, sei es als Geschworene, Zeugen oder in einer anderen Funktion, müssen sich jetzt nicht nur um ihre eigene persönliche Sicherheit sorgen, sondern auch um die Sicherheit und das Potenzial für persönliche Angriffe auf ihre Angehörigen. Diese Realität kann nicht hoch genug eingeschätzt werden“, sagte Richter Juan Merchan zu den erweiterten Auflagen für öffentliche Aussagen.

Hat Trump versucht, potenzielle Zeugen einzuschüchtern?

New Yorker Staatsanwälte hatten argumentiert, dass Trump versucht hätte, potenzielle Zeugen einzuschüchtern und haben den Richter aufgefordert, klarzustellen, dass die bisherigen Auflagen auch für Familienmitglieder von Zeugen oder Gerichtsmitarbeitern gelten müsse. Sie reagierten damit auf seinen Social-Media-Post vom 28. März, in dem er Merchans Tochter verunglimpfte und forderte, dass der Richter von dem Fall abgezogen werden müsse.

Susan Necheles, eine Anwältin Trumps in der Schweigegeldaffäre, lehnte es ab, sich zu der neuen Regelung zu äußern. Trumps Anwälte hatten erfolglos versucht, den Richter von dem Fall auszuschließen. Dem Ex-Präsidenten könnte eine Geld- oder Gefängnisstrafe drohen, sollte er gegen die auferlegten „Maulkorb“ verstoßen.

Donald Trump muss sich ab dem 15. April vor einem New Yorker Gericht in Manhattan verantworten, weil er dem Pornostar Stormy Daniels vor der Wahl 2016 130.000 Dollar gezahlt hatte, um sich ihr Schweigen über eine angebliche sexuelle Beziehung zu erkaufen. Der Fall ist einer von vier strafrechtlichen Anklagen, mit denen Trump konfrontiert ist. (APA/Reuters)

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