Öl- und Gasproduktion

Gazprom will OMV Schiedsgerichtsverfahren in Paris verbieten lassen

IMAGO/Maksim Konstantinov
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Der russische Gaskonzern hat eine Klage beim St. Petersburger
Handelsgericht eingebracht. Verhindern soll diese den Schritt der OMV vor den internationalen Schiedsgerichtshof.

Die russische Gazprom will der OMV gerichtlich untersagen lassen, ein bisher in der Öffentlichkeit unbekanntes Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof in Paris weiter zu betreiben. Das geht aus einer Veröffentlichung des Handelsgerichts in St. Petersburg hervor, das für den 16. April eine erste Verhandlung in der Causa anberaumt hat. Bei der OMV wollte man dazu am Mittwoch auf APA-Anfrage nichts sagen.

In der am Wochenende veröffentlichten Gerichtsentscheidung ist davon die Rede, dass das St. Petersburger Handelsgericht am 29. März die eine Woche zuvor eingebrachte Klage von Gazprom gegen die OMV Exploration & Production GmbH mit Sitz in Wien zu bearbeiten begonnen hat. In der Klage geht es demnach im wesentlichen um das von Gazprom angestrengte „Verbot, ein Verfahren vor dem Internationalen Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer fortzuführen, und die Verurteilung zu einer Geldstrafe, so die Gerichtsentscheidung zum Verbot nicht beachtet würde“.

Anfragen blieben unbeantwortet

Beide Seiten haben laut der Entscheidung nun bis zum 12. April Zeit, Dokumente und Erklärungen bei Gericht einzubringen, am 16. April soll das erste Mal verhandelt werden. Als vom Rechtsstreit tangiert wird die niederländische Gazprom Sakhalin Holdings B.V. bezeichnet, die als Tochter des russischen Gaskonzerns gilt. Welchen Zusammenhang es zwischen dieser Firma und dem angeführten Verfahren vor dem Schiedsgericht in Paris gibt, ist unklar. „Wir kommentieren grundsätzlich keine laufenden Rechtsverfahren“, erklärte am Mittwoch ein Sprecher der österreichischen Konzerns gegenüber der APA. Die Presseabteilung von Gazprom ließ wiederholte Anfragen der APA unbeantwortet. (APA)

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