Seit einem Jahr setzt sich Karoline Edtstadler (ÖVP) dafür ein, dass Medien nicht mehr direkt aus Akten zitieren dürfen – bis jetzt.
In Journalistenkreisen sorgt sie seit einem Jahr für Aufregung, für den Durchschnittsbürger hat sie kaum Relevanz. Dennoch ist die Debatte um das „Medienprivileg“ und ein damit einhergehendes mögliches Zitierverbot, das die ÖVP in den Raum gestellt hat, in der Koalition seit längerem Streitgarant. In den vergangenen Tagen hat der redselige „Falter“-Chefredakteur verlautbart, dass man nach einem Hintergrundgespräch bei Karoline Edtstadler (ÖVP) vermuten darf, dass es sich die ÖVP nun wieder anders überlegt haben dürfte. Die Grünen meinen, die ÖVP habe angesichts des Wahlkampfs wohl der Mut verlassen, die ÖVP wiederum, dass die Grünen „Legenden“ verbreiteten.
Den Anfang nahm die Chose im Erkenntnis des Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Jänner 2023, das die Koalition zwingt, das Datenschutzgrundgesetz (DSG) bis 1. Juli zu reparieren. Es geht um gesetzliche Ausnahmen für Medienunternehmen, die der VfGH für verfassungswidrig befunden hat. Die Verarbeitung von Daten zu journalistischen Zwecken dürfe nicht prinzipiell von den Bestimmungen des DSG ausgenommen werden. Dieses „Medienprivileg“ verstoße gegen das Grundrecht auf Datenschutz, erläuterte das Höchstgericht. Bis 1. Juli hat die Koalition Zeit, Änderungen vorzunehmen.