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Ö-Ticket darf Servicegebühren nicht mehr verlangen

Servicegebühren für den Kauf von Eintrittskarten sind rechtswidrig (Archivbild).
Servicegebühren für den Kauf von Eintrittskarten sind rechtswidrig (Archivbild).Imago / Andreas Stroh
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Das Oberlandesgericht Wien hat ein Urteil des Handelsgerichts Wien bestätigt: Von der Ticketplattform Ö-Ticket verrechnete Servicegebühren für den Kauf von Eintrittskarten sind rechtswidrig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat im jahrelangen Streit um von der Ticketplattform Ö-Ticket verrechnete Servicegebühren für den Kauf von Eintrittskarten entschieden: Es bestätigte in einem neuen Urteil die Gesetzeswidrigkeit der Gebühren, wie am Donnerstag bekannt gegeben wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Im März 2023 hatte der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums die CTS Eventim Austria GmbH, die das Ticketservice Ö-Ticket betreibt, geklagt. Gegenstand des Verfahrens waren Klauseln in den Vertragsbedingungen, darunter auch solche, die Servicegebühren für den Kauf von Veranstaltungstickets und deren Rückerstattung regeln. Diese hatte zuvor bereits das Handelsgericht Wien für unzulässig erklärt, was nun vom OLG bestätigt wurde.

Bestimmungen „intransparent und gröblich benachteiligend“

Das Gericht beurteilte die Bestimmungen nunmehr erneut „als intransparent und gröblich benachteiligend, weil sie die Verbraucher:innen im Unklaren lassen, welche konkreten Leistungen für die Servicegebühr tatsächlich erbracht werden und welche Rechte die Kund:innen im Gegenzug haben“, wie es in der Aussendung des VKI heißt.

„Berechnet ein Unternehmen ein Zusatzentgelt für die im Regelfall ohnehin zu erfüllenden vertraglichen Pflichten - und nicht für eine etwaig erforderliche Mehrleistung im Einzelfall - dann ist das nicht zulässig“, erläutert der Jurist Joachim Kogelman (VKI). Im Falle einer rechtskräftigen Entscheidung sieht er Rückforderungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher. (APA)

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