Österreich

Asyl: Hohe Zahlen beim Familiennachzug, Ukrainer und Syrer dominieren Grundversorgung

Der Eingangsbereich der Einwanderungsbehörde MA 35 in Wien.
Der Eingangsbereich der Einwanderungsbehörde MA 35 in Wien. APA / STADT WIEN / Christian Fürthner
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Unter dem Titel Familiennachzug wurden in Österreich im Jänner 845 Asylanträge gestellt. Die Geflüchteten aus der von Russland überfallenen Ukraine sind besonders stark in Wien vertreten.

Eine Anfragebeantwortung des Innenministeriums offenbart interessante Details zur Grundversorgung für Flüchtlinge und Vertriebene. Demnach ist das Auffangnetz zahlenmäßig von Ukrainern und Syrern dominiert. Zudem zeigt sich, dass speziell die Vertriebenen aus der von Russland überfallenen Ukraine besonders stark in Wien vertreten sind. Wien ist auch jenes Bundesland, wo die meisten Grundversorgten nicht organisiert, sondern privat untergebracht sind.

Auch der Familiennachzug, der vor allem an Österreichs Schulen für Herausforderungen sorgt, bleibt stark. Gestellt wurden unter dem Titel Familiennachzug im ersten Monat des Jahres 845 Asylanträge, was deutlich mehr als in den Jahren davor ist. Im Jänner 2023 waren es 421, im ersten Monat 2022 nur 310.

Knapp 79.000 Menschen in Grundversorgung

Laut der Beantwortung an den freiheitlichen Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer, die der APA vorliegt, waren Ende 2023 noch immer 78.847 Personen in Grundversorgung. Darunter waren nur 20.571 Asylwerber, jene Gruppe, für die das Instrument eigentlich in erster Linie geschaffen ist. Dazu kamen noch 3669 bereits Asylberechtigte und 10.749 subsidiär Schutzberechtigte – also Personen, die zwar keinen Asylstatus haben, aber aktuell Schutz im Land erhalten. Nicht allzu hoch ist die Zahl jener, die bereits negativ beschieden sind, aber dennoch Grundversorgung erhalten, nämlich 1330 Personen, die größte Gruppe darunter übrigens Bürger der russischen Föderation.

Was aber die andauernd hohen Zahlen in der Grundversorgung verursacht, ist die russische Aggression gegen die Ukraine. Fast 40.000 Bürgerinnen und Bürger des Landes waren zu Jahresende derart versorgt. Das Innenministerium weist beständig darauf hin, dass unter dem damaligen Ressortchef und heutigen FPÖ-Obmann Herbert Kickl im Jahr 2018 knapp 6000 Asylwerber und -berechtigte mehr in Grundversorgung waren als Ende 2023.

Ukrainer haben Sonderstellung

Die Ukrainer haben als Vertriebene quasi eine Sonderstellung, können sie doch nicht wie Asylwerber verteilt werden, sondern bleiben dort, wo sie selbst es wünschen, da sie volle Bewegungsfreiheit haben. So lebten knapp 15.000 in Wien – das sind mehr als 37 Prozent. Nimmt man zum Vergleich die zweitgrößte Gruppe in der Grundversorgung, syrische Asylwerber mit knapp 9600 Personen, sind es nur knapp 22 Prozent in der Bundeshauptstadt. Bei afghanischen Asylwerbern leben überhaupt nur gut 14 Prozent der Grundversorgten in Wien.

Speziell für die Bundeshauptstadt ist auch, dass besonders viele Grundversorgte privat untergebracht werden. Bleibt man bei den Afghanen, benötigen in Wien alle Flüchtlingsgruppen übergreifend nur rund elf Prozent ein organisiertes Quartier. In Oberösterreich, das von den Bundesländern die zweitgrößte Gruppe an Afghanen beherbergt, sind dagegen nur etwa sechs Prozent privat untergekommen. Ganz ähnliche Zahlen zeigen sich bei den Syrern: in Wien sind 89 Prozent privat untergekommen, in Oberösterreich fast 97 Prozent in organisierten Quartieren.

Eine Ausnahme stellen die Ukrainer dar. Hier sind sogar bundesweit gerechnet 63 Prozent der Grundversorgten in Privatunterkünften (Afghanen 46 Prozent, Syrer 47 Prozent). Das gilt nicht nur für Wien, auch in Nieder- und Oberösterreich sowie in Kärnten lebt mehr als die Hälfte nicht in organisierten Quartieren.

Familiennachzug vor allem aus Syrien

Von den Asylanträgen unter dem Titel Familiennachzug war im Jänner 2024 der größte Teil von Familienangehörigen aus Syrien – nämlich 782 von gesamt 845. Im Gesamtjahr 2023 waren gut 89 Prozent der entsprechenden Ansuchen von Syrerinnen und Syrern, 2022 betrug der Wert 79 Prozent.

Was das Alter der Antragssteller angeht, waren im Vorjahr von den gesamt 9180 Personen 3482 Kinder zwischen 0 und sechs Jahren. In der schulpflichtigen Gruppe der Sieben- 13-Jährigen befanden sich 2282 Antragssteller. Über 18 waren es etwa 2800. Auffallend ist, dass im Vorjahr die Zahl der Anträge gegen Ende des Jahres angestiegen ist. Waren es im Jänner nur 421, kletterte die Zahl bis auf den monatlichen Höchstwert von 1181 im Oktober.

Laut Asylgesetz ist Familienangehöriger, wer Elternteil eines minderjährigen Kindes, Ehegatte oder zum Zeitpunkt der Antragstellung minderjähriges lediges Kind eines Fremden ist, dem der Status des subsidiär Schutzberechtigten oder des Asylberechtigten zuerkannt wurde, sofern die Ehe bereits vor der Einreise des subsidiär Schutzberechtigten oder des Asylberechtigten bestanden hat. Gleiches gilt auch für eingetragene Partnerschaften.

Ablauf der Antragstellung

Wurde einem oder einer Fremden in Österreich der Status des Asylberechtigten zuerkannt, können Familienangehörige gemäß Auskunft des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl innerhalb von drei Monaten ab Rechtskraft dieser Statuszuerkennung bei einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels stellen. Wird dieser erteilt, können sie nach Österreich reisen, um hier einen Asylantrag im Familienverfahren zu stellen und denselben Schutzstatus wie die Bezugsperson bekommen. Wird der Antrag erst nach drei Monaten gestellt, müssen sie zusätzlich eine adäquate Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten können drei Jahre nach Zuerkennung einen Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels im Zuge der Familienzusammenführung stellen und müssen zusätzlich eine adäquate Unterkunft, eine Krankenversicherung und ein ausreichendes Einkommen nachweisen.

Das Interesse bleibt jedenfalls hoch. Im Jänner gab es in Sachen Familiennachzug 1206 Einreisegestattungen, zeigt die Anfragebeantwortung. (APA)

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