Fehlendes Bewusstsein für die Spionagearbeit führte zu Fehleinschätzungen der Justiz. Die Gesetzeslage erschwert die Ermittlungen. Eine Analyse.
Die Justiz und Ermittlungen zu Spionageaffären: Da ging bisher einiges schief. Die von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) angeordnete und gerichtlich genehmigte Razzia beim BVT wurde zum Debakel. Ausländische Partnerdienste reduzierten ihre Kooperation mit Österreichs Staatsschutz nach der Hausdurchsuchung im Februar 2018 auf ein Minimum. Die Vorwürfe, auf welche die WKStA ihre Razzia stützte, erwiesen sich als haltlos. Überbleibsel davon wie eine mutmaßlich rechtswidrige Observation von Nordkoreanern brachte die WKStA zwar zur Anklage, alle Angeklagten wurden aber rechtskräftig im Jahr 2022 freigesprochen.
In einem weiteren Prozess wurden Ex-Spitzenbeamte des BVT dann vom Vorwurf freigesprochen, sie hätten einem syrischen „Foltergeneral“ in Österreich rechtswidrig Asyl verschafft. Das Verfahren legte auch eine Kooperation des BVT mit dem israelischen Geheimdienst Mossad offen – zum Ärger des Staatsschutzes, der das nicht an der Öffentlichkeit wissen wollte. „Bisher sind eigentlich immer die Falschen ins Visier der Staatsanwaltschaften gelangt“, sagt der Nachrichtendienst-Experte Thomas Riegler zur „Presse“.