Urteil

Felix Baumgartner muss Florian Klenk 5000 Euro Entschädigung zahlen

Anwalt Alfred J. Noll, „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk und Baumgartners Anwalt Peter Zöchbauer am Wiener Landesgericht.
Anwalt Alfred J. Noll, „Falter“-Chefredakteur Florian Klenk und Baumgartners Anwalt Peter Zöchbauer am Wiener Landesgericht.APA / APA / Helmut Fohringer
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Baumgartner hat den Chefredakteur des „Falter“ als „Pharmahure“ und „Trottel“ bezeichnet. Er wurde wegen Beschimpfung und übler Nachrede nicht rechtskräftig verurteilt.

Als „Pharmahure“ und „festen Trottel“ hat der Stratosphärenspringer Felix Baumgartner den Chefredakteur der Wiener Wochenzeitung „Falter“ bezeichnet. Wegen übler Nachrede und Beschimpfung wurde er nun in Wien nicht rechtskräftig verurteilt. Baumgartner muss Klenk demnach 5000 Euro Entschädigung zahlen, das Urteil veröffentlichen und das ursprüngliche Posting löschen.

Der Extremsportler, der 2012 mit dem Stratosphärensprung bekannt wurde, hatte Klenk im Jänner auf Facebook beschimpft, nachdem der Journalist die Corona-Impfung verteidigt hatte. Konkret schrieb Baumgartner: „Da musst du schon ein fester Trottel sein, wenn du fünf Mal (!) geimpft bist, immer wieder Corona kriegst und dann noch die Impfung verteidigst. Bravo Florian Klenk #corona#impfung#impfpflicht#florianklenk#pharmaHure#falter.“

Er bezog sich dabei auf einen Tweet von Klenk, in dem dieser schrieb, dass er sich bereits zum zweiten Mal mit dem Coronavirus infiziert habe, die Erkrankung aufgrund der fünf Impfungen aber moderat verlaufe. Kurz nach Baumgartners Posting kündigte Klenk an, ihn zu klagen.

Bereits Ende Februar entschied das Landesgericht für Strafsachen Wien, dass Baumgartner auf seiner Facebookseite die Einleitung des Verfahrens öffentlich machen muss. Am Montag wurde die Causa schließlich verhandelt. Der Falter-Chefredakteur kündigte bereits im Vorfeld an, die Entschädigung an das Kinderhospiz Momo spenden zu wollen. (schev)

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