In Deutschland kann man künftig einfach und ein Mal pro Jahr sein Geschlecht bestimmen. Auch hierzulande sehen die Grünen Handlungsbedarf.
Der deutsche Bundestag beschloss in der Vorwoche das „Selbstbestimmungsgesetz“: Demnach kann man ab November Geschlecht und Vorname leicht ändern, eine Erklärung am Standesamt reicht. Die bisher geforderte gerichtliche Entscheidung soll ebensowenig nötig sein wie Sachverständigengutachten. Das Geschlecht darf wiederholt gewechselt werden, aber innerhalb eines Jahres nur ein Mal.
Die Befürworter des von SPD, Grünen und FDP initiierten Gesetzes betonen, Hürden für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht binäre Menschen zu beseitigen. Kritiker fürchten den Missbrauch der Regeln und rügen insbesondere, dass auch das Geschlecht von Minderjährigen leicht modifiziert werden kann. Wie aber ist die Rechtslage in Österreich, und wollen auch die heimischen Parteien den Geschlechtswechsel erleichtern?