Verbot mit Ausnahme

Mit dem Messer auf die Wiener Wiesn? Ist erlaubt!

Trachtenmesser in der Lederhose und Jagdmesser, die der Jäger trägt, sind von dem Verbot ausgenommen.
Trachtenmesser in der Lederhose und Jagdmesser, die der Jäger trägt, sind von dem Verbot ausgenommen.Imago
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Springmesser, Filetier- und Tranchiermesser: Messer sollen in Zukunft in den Hosentaschen der Österreicher verboten sein. Nur wenn sie etwa in der Tracht, als Sportwerkzeug und als Teil historischer Kleider getragen werden, ist quasi alles erlaubt.

Der Entwurf für das „Messertrage-Verbotsgesetz“ ist da. Und während es ursprünglich die Rede davon war, dass auch sogenannte Schweizermesser nicht mehr in der Hose und damit griffbereit getragen werden dürfen – auch wenn die Klinge gerade einmal 5,5 Zentimetern aufweist – ist das nun laut Innenministerium doch der Fall. Ein Messer, „dessen Klinge nur mit beiden Händen geöffnet werden kann, wird nicht unter das Verbot fallen“, hieß es am Mittwochnachmittag in einer Klarstellung aus dem Innenministerium.

Und auch sonst gibt es eine lange Liste an Ausnahmen: Erlaubt sind Messer etwa dann, wenn das Tragen „allgemein anerkannter Gepflogenheiten und Gebräuchen im Zusammenhang mit der angeführten Tätigkeit gesellschaftlich akzeptiert ist“, heißt es auf Nachfrage der „Presse“ aus dem Innenministerium.

Das heißt: Das Tragen von Bogensportmesser (zum Rausholen von in Holz steckenden Pfeilen), Messer zum Sportauchen oder das Tragen von Trachtenmessern in einer Lederhose sind – weil Brauchtumspflege – möglich. Auch das Tragen von Messern in „Zusammenhang mit Ritter- oder Mittelalterfesten“ gilt als Ausnahme.

Es braucht keinen Kirtag für ein Trachtenmesser

Spannend ist auch, dass das Tragen dieser Messer ausdrücklich nicht an ein Event gekoppelt und damit immer erlaubt ist. „Die Ausnahmen vom Verbot gelten ohne Unterschied, ob Event oder nicht“, heißt es dazu aus dem Ministerium. Das bedeutet: Solange jemand eine Lederhose trägt – wo in der Regel seitlich eine eigene Scheide für Trachtenmesser vorgesehen ist – braucht er oder sie sich nicht vor einer Geldstrafe von bis zu 3600 Euro oder einer Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen fürchten.

Damit ist auch das Tragen von Messern auf der Wiener Wiesn laut dem Messerverbotsgesetz erlaubt, wie es auf Nachfrage der „Presse“ heißt. Denn das ist eine Veranstaltung, wo „typischerweise Tracht getragen wird“. In der Praxis wird es wohl dennoch verboten sein, immerhin kann auch ein Veranstalter die Mitnahme von Waffen verbieten.

Auch der Jäger darf sein Jagdmesser tragen

Ursprünglich hat es geheißen, dass auch sogenannte „Hirschfänger“-Messer von dem Messerverbot ausgenommen werden. Der Hirschfänger ist laut oberösterreichischem Jagdlandesverband „ein Synonym für alle größeren Jagdmesser“. Hirschfänger haben eine lange Klinge, weil man damit Hirsche tötete. Mittlerweile hängen die historischen Messer eher in Jagdstüberln an der Wand oder liegen in Museen, anstatt in Jägerhosen zu stecken.

Anders ist das bei den typischen Jagdmessern, „dem Werkzeug schlechthin“ für Jäger, heißt es dazu aus dem Landesverband. Auch diese Messer sind vom neuen Gesetz ausgenommen, damit ein Jäger, wenn er auf dem Weg in den Wald ist „und noch schnell beim Supermarkt stehen bleibt, nicht in das Gesetz hineinfällt“, erklärt ein Sprecher. Denn ohnehin würde man Jäger einer strengen Prüfung unterziehen, damit diese Waffen tragen und verwenden dürfen.

Das Gesetz kennt keinen „Hirschfänger“

Das Gesetz kennt den Begriff Hirschfänger auch nicht, „sondern orientiert sich an Messer, die nach regionalen Gepflogenheiten zur Tracht getragen werden. Kein gesetzliches Kriterium dabei ist die Klingenlänge“, heißt es aus dem BMI.

Gesetzesausnahmen nach Messerbezeichnungen zu definieren, wäre ohnehin schwierig gewesen. In manchen Regionen Oberösterreichs wird etwa auch ein einfaches Jagdmesser als „Hirschfänger“ bezeichnet, wenn es einen Geweihgriff hat. Auf Willhaben.at werden einige Messer mit Geweihgriff und kurzer Klinge unter diesem Suchbegriff verkauft. Auch diese „Hirschfänger“ werden in der Lederhose getragen – und im Alltag gerne als Jausenmesser beim Fischen oder zum Campen verwendet, weil sie in der Regel ob des Geweihgriffs gut in der Hand liegen.

Jausenmesser sind erlaubt, aber nicht in der Hosentasche

Und das Tragen von Jausenmessern ist laut Entwurf ohnehin erlaubt, weil auch das Mitführen von Messern zur „Zubereitung und dem Verzehr von Speisen“ erlaubt ist. Jausenmesser müssen aber in einem Behältnis, etwa einem Rucksack mitgeführt werden. Auch Pfadfinder (oder Lehrer) dürfen bei „anerkannten pädagogischen Zwecken“ Messer griffbereit bei sich führen.

Ganz generell dürfen Messer transportiert werden, solange sie nicht griffbereit in der Hosentasche stecken oder – was vielleicht auch relevant ist – auch nicht griffbereit im Auto liegen – etwa in der Mittelkonsole. Verstaut im Kofferraum ist wiederum kein Problem.

Im Wald Pilze und Kräuter abschneiden

Freilich gibt es laut des Entwurfs noch weitere Ausnahmen: Jegliche Berufsausübung mit dem Messer wird von dem Trageverbot ausgenommen, Menschen, die Schusswaffen führen dürfen, Inhaber von Waffenbesitzkarten ebenso. Und auch ehrenamtliche Helfer, die ihr Stanley-Messer zu Fuß zur Baustelle tragen.

Und falls jemand im Wald auf der Suche nach Kräutern oder Pilzen ist und griffbereit sein Messer in der Hosentasche haben möchte: Auch das soll erlaubt sein, wenn es außerhalb der Ortsgrenzen gilt. Bis dorthin muss man das Messer aber wieder in einem Behältnis verstaut tragen.

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