Gesetzesplan

Messer verboten, außer man trägt es im Sackerl

Die Polizei soll die neuen Regeln kontrollieren.
Die Polizei soll die neuen Regeln kontrollieren.Feature: APA / Florian Wieser
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Ein Entwurf des Innenministeriums sieht ein Messerverbot im öffentlichen Raum vor. Es sei denn, man hat das Messer in einem eigenen Behältnis dabei.

Seit dem 30. März gilt bereits eine Waffenverbotszone rund um den Wiener Reumannplatz. Dieser Verordnung waren mehrere Gewalttaten mit Messern vorausgegangen. Künftig soll es bereits per Gesetz in allen Ortsgebieten Österreichs grundsätzlich verboten sein, ein Messer griffbereit mit sich zu führen. Was aber droht bei Zuwiderhandeln, und unter welchen Umständen darf man laut dem Plan noch ein Messer mit sich führen? Die wichtigsten Fragen und Antworten:

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