Adelsbezeichnung

Nach Künsberg Sarre: Nächste Runde im Streit um „von“-Namen

Jahrelang unbeanstandet ein „von“ im Namen geführt zu haben schützt nicht davor, es zu verlieren.
Jahrelang unbeanstandet ein „von“ im Namen geführt zu haben schützt nicht davor, es zu verlieren.Getty Images
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Der Verfassungsgerichtshof lässt die amtswegige Streichung einer über viele Jahre geführten Adelsbezeichnung aus dem Namen zu, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte dies im Fall Künsberg Sarre verbot.

Eine Zeit lang hatte es so ausgesehen, als könnten Österreicher, die seit vielen Jahren ein „von“ in ihrem Namen tragen, davor geschützt sein, es durch einen behördlichen Eingriff zu verlieren. Darauf hatte das Urteil „Künsberg Sarre“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom Jänner 2023 hingedeutet. Doch die kürzlich ergangene erste Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) mit Bezug auf dieses Straßburger Urteil spricht eine andere Sprache.

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