Die Maßnahmen gegen den Iran und Russland müssen juristisch wasserdicht sein. Dahinter darf sich aber nicht politische Feigheit verbergen.
„Der Rat erlässt Beschlüsse, in denen der Standpunkt der Union zu einer bestimmten Frage geografischer oder thematischer Art bestimmt wird. Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass ihre einzelstaatliche Politik mit den Standpunkten der Union in Einklang steht.“ So schlicht fasst Artikel 29 des EU-Vertrags die Grundlage der Sanktionenpolitik der Union ein. Personen, Unternehmen, Organisationen, ganze Staaten werden „restriktiven Maßnahmen“ unterworfen, wenn sie sich etwas zuschulden kommen lassen, das der politischen Linie der EU zuwiderläuft. 1119 Seiten umfasst derzeit die Gesamtliste der mit finanziellen Sanktionen belegten Personen, Unternehmen, Organisationen.