Rechtspanorama am Juridicum

Wer von Medien künftig Auskunft erhalten soll

Im Dachgeschoß des Wiener Juridicums diskutierten (v. l. n. r.): Florian Klenk, Silvia Grünberger, „Presse“-Moderator Benedikt Kommenda, Maria Windhager, Oliver Michael Loksa und Nikolaus Forgó.
Im Dachgeschoß des Wiener Juridicums diskutierten (v. l. n. r.): Florian Klenk, Silvia Grünberger, „Presse“-Moderator Benedikt Kommenda, Maria Windhager, Oliver Michael Loksa und Nikolaus Forgó.Mirjam Reither
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Ein Zitierverbot aus Ermittlungsakten bleibt strittig. Kommen wird für alle Bürger ein datenschutzrechtliches Anfragerecht gegenüber Medien. Es soll neun Euro kosten. Bleibt Informantenschutz gewährleistet?

Die Uhr tickt: Ende Juni tritt laut einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) von Ende 2022 das Medienprivileg im Datenschutzrecht außer Kraft. Bis dahin müsste ein neues Gesetz beschlossen werden, in dem geregelt ist, wann Bürger von Medien datenschutzrechtliche Auskünfte begehren dürfen. Die Sache ist heikel, da Medien ihre Informanten schützen müssen. Und Justizministerin Alma Zadić (Grüne) hat noch keinen offiziellen Entwurf vorgelegt. Zusätzliche Brisanz erhielt das Thema dadurch, dass die ÖVP am liebsten ein Zitierverbot für Medien aus Akten des Vorverfahrens und damit auch aus Chats mitbeschließen würde. Chats von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinem Vertrauten Thomas Schmid abwärts hatten für Aufsehen gesorgt.

Doch einige Punkte des vom Justizministerium geplanten Entwurfs stehen nach den der „Presse“ vorliegenden Infos schon fest. Und beim „Rechtspanorama am Juridicum“ betonten am Montagabend Fachleute verschiedenster Richtungen, worauf man bei der Neuregelung achten solle.

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