Heimopfer

Keine Rente nach Missbrauch im Zelt: Ruf nach neuem Gesetz

Der Nationalrat hatte das ursprüngliche Gesetz 2017 einstimmig beschlossen, 2018 wurde der Kreis der Rentenbezieher erweitert. Braucht es eine weitere Novelle?
Der Nationalrat hatte das ursprüngliche Gesetz 2017 einstimmig beschlossen, 2018 wurde der Kreis der Rentenbezieher erweitert. Braucht es eine weitere Novelle?APA / APA / Max Slovencik
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Die FPÖ verlangt nach dem OGH-Urteil zu einem Opfer eines kirchlichen Lagers rechtliche Änderungen, auch Grüne und Neos sind dafür diskussionsbereit. Die SPÖ will Verjährungsregeln prüfen, die ÖVP äußert sich nicht.

Es ist ein Fall, der nun auch eine Diskussion über das Gesetz entfacht. Ein als Bub bei einem katholischen Zeltlager in den 1970er-Jahren von mehreren Priestern schwer missbrauchter Mann erhält laut einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) keine Heimopferrente. Denn ein 14-tägiges Zeltlager sei keine Unterbringung in einem kirchlichen Heim.

Auch, dass er von seiner früheren Pflegemutter geschlagen wurde, weil er einem Exekutivbeamten vom im Zeltlager Geschehenen erzählt hatte, half dem Mann rechtlich nicht. Denn zum Zeitpunkt der Schläge war das Kind von der Frau schon adoptiert und nur bei Gewalt in Pflegefamilien gibt es eine Rente (das „Presse“-Rechtspanorama berichtete). Der OGH betonte, dass der Gesetzgeber die Regeln für eine Rente für Missbrauchsopfer eng gezogen habe. Aber ist das Gesetz zu restriktiv?

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