Prozess

Gefängnisinsasse soll zu Terror aufgerufen haben

Auch hinter Gittern (Bild: landesgerichtliches Gefangenenhaus Wien-Josefstadt) soll der mittlerweile 25-jährige Lorenz K. erneut schwere Straftaten begangen haben.
Auch hinter Gittern (Bild: landesgerichtliches Gefangenenhaus Wien-Josefstadt) soll der mittlerweile 25-jährige Lorenz K. erneut schwere Straftaten begangen haben. Caio Kauffmann
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Er wurde bereits 2018 wegen versuchter Bestimmung zum Terrormord und mehreren anderen Terrorismus-Tatbeständen verurteilt – während der Verbüßung seiner neunjährigen Haftstrafe soll Lorenz K. weiter versucht haben, andere Personen zu Anschlägen anzustiften. Am Freitag steht K. deshalb erneut vor Gericht. Auch ein zweiter Strafhäftling ist angeklagt.

Lorenz K. sorgte als Mitglied der Terrororganisation Islamischer Staat für Schlagzeilen. Der im niederösterreichischen Neunkirchen aufgewachsene Sohn albanischer Einwanderer wurde 2018 verurteilt, weil er Ende 2016 versucht hatte, einen erst Zwölfjährigen zu einem Bombenanschlag auf einen Weihnachtsmarkt im deutschen Ludwigshafen (Rheinland-Pfalz) zu überreden. Und zwar im Namen der Terrormiliz Islamischer Staat (IS). Eine Nagelbombe wurde später in einem Gebüsch in der Nähe des Marktes gefunden. Der (strafunmündige) Zwölfjährige hatte es glücklicherweise nicht geschafft, die – an sich funktionstüchtige – Bombe zu zünden.

Im Rahmen der über Lorenz K. verhängten neunjährigen Haftstrafe scheint die Resozialisierung, um die es im Strafvollzug eigentlich geht, ziemlich schiefgegangen zu sein. Zumindest, wenn man der Staatsanwaltschaft Wien glaubt. Diese hat den mittlerweile 25-jährigen K. nämlich erneut angeklagt. Der Vorwurf, der ab Freitag im Straflandesgericht Wien erörtert wird: K. soll während der Haft, wiederholt andere Personen zu Terroranschlägen aufgefordert haben. Diese Taten sollen beim Versuch geblieben sein. Die Aufforderungen soll K. mittels Mobiltelefonen, die ins Gefängnis hineingeschmuggelt worden waren, vorgenommen haben.

Auch zweiter Mann angeklagt

Mit K. ist auch ein weiterer Gefängnisinsasse, Nino K. (33), angeklagt. Letzterem wird unter anderem IS-Mitgliedschaft angelastet. Als Verteidiger steigen die Anwälte Rudolf Mayer und David Jodlbauer in den Ring.

Im Einzelnen wird K. vorgeworfen, im Juni 2020 via Instagram einen Jihadisten zu einem Terroranschlag aufgefordert zu haben. Ebenfalls im Juni 2020 soll er via WhatsApp eine weitere Person, einen deutschen Staatsbürger, aufgefordert haben, er möge als Märtyrer sterben. Schließlich soll er im Juli 2020 einer bisher den Behörden unbekannten Person via WhatsApp ein IS-Video mit Tötungsanleitungen übermittelt haben. Darin wird gezeigt, wie man Menschen mit einem Messer und mit selbstgebauten Sprengsätzen umbringen kann. Insofern muss sich K. auch wegen versuchter vorsätzlicher Gefährdung durch Sprengmittel verantworten.

Weiters soll K. von seinem Haftraum aus versucht haben, via Mobiltelefon durch IS-Propaganda auf zwei Instagram-Profilen neue IS-Mitglieder anzuwerben. Die Tatzeit erstreckte sich laut Anklage von 7. November 2019 bis 31. Juli 2020. K. saß damals erst in der Justizanstalt Krems-Stein, danach (seit 13. Jänner 2020) in der Anstalt Graz-Karlau. Später wurde er in die Anstalt Sonnberg (Niederösterreich) verlegt.

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