Vor 43 Jahren erschossen Palästinenser einen Wiener Stadtrat. Einer hat seine Strafe in Österreich verbüßt und will hierbleiben dürfen. Doch sein Aufenthaltsverbot gilt weiter, wenn auch nur theoretisch.
Es ist zufällig fast auf den Tag genau 43 Jahre her, dass ein Attentat Österreich erschütterte: Als Heinz Nittel, damals Wiener Verkehrsstadtrat, am 1. Mai 1981 sein Reihenhaus in Hietzing verließ, um zum traditionellen Maiaufmarsch der SPÖ zu fahren, wurde er von einem palästinensischen Terroristen erschossen.
Am 29. August 1981 folgte ein weiterer Anschlag in Wien: Besucher des jüdischen Stadttempels in der Seitenstettengasse und zwei Polizisten wurden nach einer Bar-Mitzwa-Feier von Schwerbewaffneten überfallen. Zwei Menschen starben, zig weitere wurden durch Splitter von Handgranaten und Salven aus Maschinenpistolen verletzt. Unter den Schützen war der Attentäter vom 1. Mai.
Und noch eine Person war an beiden Verbrechen beteiligt: Ein nunmehriger Doktor der Politikwissenschaften, der in Österreich lebt, alle Strafen verbüßt hat und gern hierbleiben würde. Doch sein Aufenthalt ist rechtswidrig und nur geduldet. Das hat jetzt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) bestätigt.