Ermittlung

Vier Terrorverdächtige: Von der U-Haft in die Schubhaft

Der Stephansdom sollte laut Verdachtslage zum Anschlagsziel werden, zuletzt gab es zu verschiedenen Anlässen immer wieder erhöhte Polizeipräsenz.
Der Stephansdom sollte laut Verdachtslage zum Anschlagsziel werden, zuletzt gab es zu verschiedenen Anlässen immer wieder erhöhte Polizeipräsenz. APA/Max Slovencik
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Vier Personen, die einen islamistischen Terroranschlag auf den Stephansdom geplant haben sollen, wurden nun von der U-Haft direkt in Schubhaft überstellt.

Im Dezember 2023 war bekannt geworden, dass der Staatsschutz wegen eines möglicherweise geplanten Terrorangriffs auf den Wiener Stephansdom und auf den Kölner Dom ermittelt. Sieben Terrorverdächtige gerieten in den Fokus. Vier davon saßen zuletzt noch in U-Haft. Am Donnerstag erfolgte eine Freilassung, verbunden mit einer Überstellung in Schubhaft.

Die U-Haft wurde aufgehoben, weil die Staatsanwaltschaft Wien keinen dringenden Tatverdacht mehr sieht. „Aber selbstverständlich wird weiter wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ermittelt“, erklärte Staatsanwaltssprecherin Judith Ziska der Austria Presse Agentur.

Bei einem der vier Beschuldigten handelt es sich um den in Deutschland gemeldeten 30 Jahre alten Tadschiken M. B. Er war mittels eines Europäischen Haftbefehls am 24. Dezember 2023 im deutschen Wesel am Niederrhein festgenommen worden. Im Februar dieses Jahres wurde er nach Wien ausgeliefert. M. B. war 2018 in seiner Heimat wegen terroristischer Aktivitäten zu vier Jahren Haft verurteilt worden.

Grabungen nach Waffenlager

Die weiteren Beschuldigten des Quartetts: M. A. (29) aus Tadschikistan, dessen aus der Türkei stammende Ehefrau E. (27) und der 40-jährige M. I. aus Dagestan. Gegen diese und eben drei weitere Beschuldigte führt die Staatsanwaltschaft Erhebungen wegen terroristischer Vereinigung in Verbindung mit terroristischen Straftaten. Laut Verdachtslage könnten die Beschuldigten eine Terrorzelle der radikalislamistischen Gruppierung Islamischer Staat Provinz Khorasan (ISPK) gebildet haben.

Laut einem der „Presse“ vorliegenden Bericht des österreichischen Staatsschutzes hatten Behörden Magnetometer-Sondierungen und Grabungsarbeiten in einem Waldstück bei Sieghartskirchen (Bezirk Tulln) und in einer Schlucht in Hinterbrühl (Bezirk Mödling) vorgenommen. Dabei war man Hinweisen auf ein mögliches Waffenlager nachgegangen – konkret handelte sich um Koordinaten, die auf einem Datenträger von M. I. gespeichert waren. Es wurden allerdings keine Waffen gefunden. Nur Blechstücke und alter Draht wurden unter dem Erdreich entdeckt.

Taschenübergabe in Simmering

Es gab auch Koordinaten, die auf einen Stromzählerkasten in Wien Simmering wiesen. Dort konnte vom österreichischen Nachrichtendienst festgestellt werden, dass am 18. April dieses Jahres zwei Taschen von einer unbekannten Person abgestellt und wenig später von einer anderen Person abgeholt wurden.

So viel steht fest: M. B. war Ende des Vorjahrs dabei observiert worden, wie er den Stephansdom in einer für Touristen untypischen Weise filmte, auf das Vorhandensein von Überwachungskameras überprüfte und das Gemäuer abklopfte. Er soll obendrein Fotos und Videoaufnahmen vom Prater – womöglich ein weiteres potenzielles Anschlagsziel der mutmaßlichen ISPK-Zelle – angefertigt haben.

„Einen Menschen beseitigen“

Zudem dürfte der Tadschike aber nicht nur terroristische Absichten verfolgt haben. Mittlerweile konnte auch erhoben werden, dass der Mann im Oktober und im November 2023 mit einer Kontaktperson mindestens fünf Telefonate führte, in denen von einem Raubüberfall, einer erpresserischen Entführung und einem Mord gegen Entgelt die Rede war. Der Gesprächspartner von M. B. sagte laut Staatsschutzerkenntnissen: „Man muss einen Menschen beseitigen.“ B. antwortete demnach, dass er daran Interesse habe. In einem weiteren Telefonat wurde erörtert, dass das mögliche Opfer offenbar mit viel Geld in Deutschland einreisen werde. M. B. sagte: „Wenn es um Reichtum geht, dafür werden wir ihn einfach töten. Kein Problem, dafür töten wir.“

M. A. und dessen Frau E. hatten vor ihrer Inhaftierung in einer Ottakringer Flüchtlingsunterkunft gelebt. Ihr Anwalt Andreas Schweitzer hatte im Enthaftungsantrag darauf hingewiesen, dass auch im deutschen Ermittlungsakt kein konkreter Hinweis auf einen Anschlag vermerkt sei.

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