Inserateaffäre

Strafverteidiger stellt Thomas Schmids Eignung als Kronzeuge infrage

Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid im Dezember 2023 im Falschaussageprozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP)
Ex-Öbag-Chef Thomas Schmid im Dezember 2023 im Falschaussageprozess gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP)(c) APA / Max Slovencik
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Aktuell ist das Justizministerium am Zug: Es soll darüber entscheiden, ob der früher Vertraute von Sebastian Kurz den Kronzeugenstatus erhält. Strafverteidiger Klaus Ainedter hat eine Beschwerde dagegen eingebacht.

Es war Ende November 2022 als bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein brisantes Schreiben einlangte. Ein Antrag auf Zuerkennung des Kronzeugenstatus gemäß Paragraf 209a Strafprozessordnung. In dem Papier von Anwalt Roland Kier wird dargelegt, dass Thomas Schmid alles habe, was ein guter Kronzeuge brauche: Wer sich selbst wegen bestimmter strafbar gemacht hat, freiwillig an die Behörden herantritt, reumütig gesteht und auch noch „neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart“, welche die Gesamtaufklärung fördern, hat „das Recht“ den Kronzeugenstatus zu verlangen, heißt es.

Und, so Kier weiter, sein Mandant, ehemals Generalsekretär im Finanzministerium, ehemals Alleinvorstand der Staatsholding Öbag und ehemals Vertrauter von Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) habe das alles erfüllt. Allerdings: Eine Entscheidung, ob Schmid Kronzeuge wird oder nicht, ist bis jetzt nicht gefallen; am Zug ist das Justizministerium. Am Freitag kamen hingegen gar Zweifel an der Eignung des Tirolers, der mittlerweile in den Niederlanden lebt, auf.

So stellt Strafverteidiger Klaus Ainedter im „Kurier“ infrage, ob Schmidt tatsächlich alle Voraussetzungen erfüllt. Anlass für Ainedters Gang in die Öffentlichkeit ist sein Mandant Gerald Fleischmann, der ehemalige Medienstratege von Kurz. Fleischmann ist ebenfalls Beschuldigter in der Causa und hat nun über die Anwaltskanzlei „Ainedter & Ainedter“ gegen den möglichen Kronzeugenstatus Schmids eine Beschwerde eingebracht.

„Kronzeugenstatus ausgeschlossen“

Ein potenzieller Kronzeuge müsse freiwillig an die Staatsanwaltschaft herantreten und dürfe zuvor noch nicht als Beschuldigter vernommen worden sein. Auch dürfe keine Festnahme oder Hausdurchsuchung gegen ihn ausgeübt worden sein, heißt es in der Strafprozessordnung. Allerdings, so Ainedter, sei Schmid am 5. Oktober 2021 von der WKStA informiert worden, dass gegen ihn der Tatverdacht der Untreue und der Bestechlichkeit im Zusammenhang mit dem Beinschab-Österreich-Tool bestehe. Drei Untreue-Fakten wurden ihm dabei zur Last gelegt. Am 7. März 2022 sei er dann zu den drei Untreue-Fakten als Beschuldigter vernommen worden, wobei er dabei „von seinem Recht Gebrauch machte, zur Sache nicht auszusagen“.

Damit „ist ein Kronzeugenstatus von Schmid in Ansehung aller 13 Untreue-Fakten […] ausgeschlossen“, heißt es in der Stellungnahme Ainedters. Seiner Ansicht nach „genügt die Vernehmung als Beschuldigter wegen einer einzigen Tat (vor dem tatsächlichen Auspacken; Anm.) für den Ausschluss der Kronzeugenstellung“.

Ainedter: Kurz-Verfahren offenbarte Wissenslücken

Außerdem, so Ainedter weiter: „In der Hauptverhandlung gegen Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli am Landesgericht Wien haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Schmid der WKStA in weiten Teilen kein Wissen über neue Tatsachen oder Beweismittel offenbart hat, sondern lediglich der WKStA bereits bekannte Tatsachen bestätigt hat“, schreibt Ainedter in seiner Beschwerde ans Justizministerium. Und er regt an, dass die Protokolle aus eben dieser Hauptverhandlung beigeschafft würden, „weil sich aus diesen ergibt, dass Schmid in weiten Teilen umfassende Vorhalte der WKStA nur bestätigte, wobei es sich bei diesen Bestätigungen regelmäßig auch nur um Vermutungen handelt“.

Geht es nach dem Strafverteidiger, habe Schmid folglich „eineinhalb Jahre lang taktiert und Informationen über Straftaten Dritter gesammelt bzw. zurückgehalten, um sich allenfalls von einer Strafbarkeit in Zusammenhang mit mehreren schwerwiegenden Kronzeugentaten ‚freikaufen‘ zu können“. Er appelliert an den Rechtsschutzbeauftragten, entsprechende Nachforschungen anzustellen und geht davon aus, dass dann am Ende kein Kronzeugenstatus für Schmid herauskommen werde.

>>> Bericht im „Kurier“

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