Oberösterreich

Justizministerium prüft Ermittlungsarbeit im Fall Kellermayr

Gedenken an Lisa-Maria Kellermayr 
Gedenken an Lisa-Maria Kellermayr (c) imago/Wolfgang Simlinger
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Welser Staatsanwaltschaft überstellte Akt routinemäßig nach Wien wegen
Berichtspflicht

Die Ermittlungen rund um den Tod der oberösterreichischen Ärztin Lisa-Maria Kellermayr im Jahr 2022 sind abgeschlossen. Die zuständige Staatsanwaltschaft Wels hat nun die Ermittlungsergebnisse an das Justizministerium nach Wien überstellt. Darin enthalten ist auch ein Vorhabensbericht, wie weiter in der Causa vorgegangen werden soll, wie eine Sprecherin der Welser Staatsanwaltschaft am Samstag bestätigte.

Dass der Akt nun beim Ministerium in Wien liegt, ist reine Routine. Bei sogenannten „glamourösen Fällen“ bestehe eine Berichtspflicht, wie Sprecherin Silke Enzlmüller erklärte. Für die Welser Anklagebehörde sei der Fall aber klar: Es handelte sich um einen Suizid der Medizinerin, bestätigte deren Sprecherin. Der an das Ministerium ebenfalls überstellte Vorhabensbericht der Staatsanwaltschaft befinde sich so lange unter Verschluss, bis von dort die Freigabe erfolge.

Zusammenhang mit Hassmails?

Mitte Mai wurde bekannt, dass ein in Auftrag gegebenes psychiatrisches Gutachten vorlag. Die Expertise sollte klären, ob und allenfalls inwieweit der Erhalt der Hassmails kausal für den Suizid der Ärztin waren.

Lisa-Maria Kellermayr hatte während der Corona-Pandemie über Monate Drohungen per E-Mail und über Soziale Medien - mutmaßlich aus der Impfgegnerszene - erhalten. Sie hatte immer wieder beklagt, dass sie sich von den Behörden zu wenig geschützt fühle. Im Sommer 2022 schloss sie ihre Ordination aus Sicherheitsgründen. Einige Wochen später nahm sie sich das Leben. Auch in Deutschland wurde gegen Personen ermittelt, die die Medizinerin bedroht hatten, in Österreich ist die Welser Strafverfolgungsbehörde für das Inlandsverfahren zuständig. (APA)

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