Insiderhandel: BBAG-Prozess: 15 Freisprüche und eine Verurteilung

(c) APA (Roland Schlager)
  • Drucken

Nur Nikolaus Kretz erhielt eine Geldstrafe, das Verfahren geht in die nächste Instanz.

wien (eid). 16 „Bierbarone“ – prominente Vertreter der ehemaligen Eigentümerfamilien Beurle, Büche, Kretz, Atzwanger und Mathes müssen am 12. April 2007 auf die Anklagebank des Wiener Landesgerichts für Strafsachen. Der Vorwurf von Staatsanwalt Georg Krakow, der auch Ankläger im Bawag-Prozess ist, lautete auf Insiderhandel. Er stützt sich auf umfassende Recherchen der Finanzmarktaufsicht (FMA), die sich der Anklage angeschlossen hat. Die 16 Betroffenen sollen im Zusammenhang mit dem 2003 erfolgten Verkauf des Getränkekonzerns Brau Union/BBBAG an Heineken ihren Wissensvorsprung genutzt haben und sich mit Aktien-Spekulationen unrechtmäßig bereichert haben. Es geht um mehrere hunderttausend Euro, der Konzernverkauf hatte ein Volumen von 1,9 Mrd. Euro.

Nur eine Woche nach Prozessbeginn fällte Richter Thomas Kreuter bereits elf spektakuläre Freisprüche. Darunter befinden sich Ex-BBAG-Boss Karl Büche und seine Frau Ursula sowie Syndikatssprecher Ludwig Beurle und dessen Vater Christian, der lange Präsident der Industriellenvereinigung war.

18.000 Euro Geldstrafe

Jetzt, nach der Sommerpause müssen die verbliebenen fünf Angeklagten – allesamt Mitglieder der Familie Kretz, die über die Zipfer-Brauerei zum BBAG-Aktionärskreis gehörten – auf ihr Urteil ebenfalls nicht lange warten. Am Mittwoch endete das einst als „größter Insiderhandelsprozess der österreichischen Wirtschaftsgeschichte“ bezeichnete Verfahren mit weiteren vier Freisprüchen für Fritz Kretz, seine Schwiegertochter Barbara Kretz-Mirtl, deren Mutter Elisabeth Mirtl und Erika Kretz.

Nur Nikolaus Kretz, der Sohn von Fritz Kretz, dem beim Heineken-Deal die Rolle eines „Masterminds“ zugesprochen worden ist, erhielt eine Geldstrafe: 360 Tagsätze zu 50 Euro, macht 18.000 Euro. Außerdem, so entschied Richter Kreuter, muss Nikolaus Kretz den mit den illegalen Aktienspekulationen gemachten Gewinn von 85.085 Euro zurückerstatten. Das Strafhöchstmaß hätte zwei Jahre betragen.

Kretz legte Berufung ein, ebenso Krakow gegen die 15 Freisprüche. Die Urteile sind daher nicht rechtskräftig, das Strafverfahren geht daher in die nächste Instanz.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.09.2007)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

WIEDERAUFNAHME PROZESS GEGEN BIERBARONE
Österreich

Drei Schuldsprüche im Brau-Insiderprozess

Beim neu aufgelegten Prozess gegen elf frühere "Bierbarone" wurden acht Personen freigesprochen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.