Drei Schuldsprüche im Brau-Insiderprozess

WIEDERAUFNAHME PROZESS GEGEN BIERBARONE
WIEDERAUFNAHME PROZESS GEGEN BIERBARONE(c) APA (Roland Schlager)
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Beim neu aufgelegten Prozess gegen elf frühere "Bierbarone" wurden acht Personen freigesprochen.

Beim Prozess zweiten Prozess gegen elf frühere Bierbarone bzw. deren Angehörige sind am fünften Verhandlungstag überraschend bereits die Urteile gesprochen worden. Drei der Angeklagten, Nikolaus Kretz, Wilhelm Mathes und Christian Atzwanger, sind von Richter Georg Olschak wegen Insiderhandels schuldig gesprochen worden. Alle anderen Angeklagten wurden frei gesprochen.

Die Verteidiger der Angeklagten legten Berufung ein. Auch der Staatsanwalt berief: gegen den Schuldspruch für Nikolaus Kretz sowie gegen die Freisprüche für die drei angeklagten Mitglieder der Familie Beurle, Christian, Stefan und Ludwig. Die Vertreterin der Finanzmarktaufsicht (FMA) schloss sich der Staatsanwaltschaft an.

Die "Bierbarone", prominente Vertreter von ehemaligen Eigentümerfamilien von Brauereien, standen bereits 2007 wegen Insiderhandels vor Gericht. Elf von ihnen waren damals freigesprochen worden.

(APA)

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