Höchstgericht hebt Urteil auf: Neuer Prozess für Geiger

APA
  • Drucken

Neuer Prozess für Ex-Kripo-Chef Geiger: „Bin optimistisch.“

WIEN. Wiens Kripo-Chef Ernst Geiger (er ist seit März 2006 suspendiert) darf aufatmen: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Donnerstag die Verurteilung des 53-jährigen Juristen wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses aufgehoben.

In erster Instanz war Geiger Ende August 2006 von einem Schöffensenat im Grauen Haus (Vorsitz: Richter Thomas Kreuter) schuldig erkannt worden, dem Betreiber einer Sex-Sauna einen Razzia-Termin verraten zu haben. Geiger bestreitet dies – und sagt nun: „Ich hoffe, im zweiten Verfahren meine Schuldlosigkeit beweisen zu können.“

Aus Sicht Geigers wenig erfreulich: Der 5-köpfige OGH-Senat (Vorsitz: Senatspräsidentin Helge Schmucker) gibt nicht der von Geiger eingebrachten Nichtigkeitsbeschwerde, sondern jener der Generalprokuratur (oberste Anklagebehörde) statt. Geiger wollte einen Freispruch erkämpfen. Ganz anders die Generalprokuratur: Sie hatte das Urteil der ersten Instanz bekämpft, weil sie findet, dass Geiger Amtsmissbrauch begangen hat – und nicht „nur“ Geheimnisverrat.

Präsidentin Schmucker: „Der Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wird stattgegeben.“ Das Erstgericht habe eine „unrichtige rechtliche Beurteilung“ des bei Amtsmissbrauch geltenden „Schadensbegriffes“ vorgenommen. Es bestehe ein „staatlicher Anspruch auf effiziente Kontrollen“ – etwa „Kontrollen von Rotlicht-Lokalen“. Durch „Bekanntgabe“ eines Razzia-Termins werde der Zweck der Kontrollmaßnahme „vereitelt“. Der Staat wäre an seinen Rechten geschädigt.

„Wenn, dann Amtsmissbrauch“

Das heißt: Wenn eine Razzia verraten wird, müsste dies wohl als Amtsmissbrauch eingestuft werden. Im konkreten Fall gesteht dies selbst Geigers Anwalt Manfred Ainedter zu: „Wenn das was ist, dann ein Amtsmissbrauch.“

Trotzdem dürfe es nicht zu einer neuen Verurteilung kommen. Denn abgesehen von der rechtlichen Beurteilung müsse nun erst einmal „die Beweisfrage“ erörtert werden. Da Geiger schuldlos sei, gebe es auch nichts zu beweisen. Geiger selbst sagt: „Nun sind die Karten neu gemischt.“ Weiter: „Ich bin optimistisch, einen Freispruch zu bekommen.“

Gewissheit wird wahrscheinlich erst 2009 herrschen. Wird Geiger beim Prozess im nächsten Jahr freigesprochen, muss mit einem Rechtsmittel der Anklage gerechnet werden; wird er schuldig erkannt, wird er sich selber ein zweites Mal an den OGH wenden. Solange möchte Geiger seinen Nebenjob als Sicherheits-Konsulent beim Magna-Konzern ausüben. Nebenjob wohlgemerkt, denn eine Kündigung bei der Wiener Polizei ist für den Hofrat kein Thema.

Die Optik der Sauna-Affäre hat sich mittlerweile deutlich verbessert: Wolfgang Bogner, der Ex-Geschäftsführer der Sauna und zugleich jener Freund Geigers, dem dieser den Razzia-Termin verraten haben soll (dafür gibt es zwar eine Indizienkette, aber keinen eindeutig schlagenden Beweis), wurde mittlerweile wegen Zuhälterei vor Gericht gestellt. Das Resultat: Bogner wurde freigesprochen.

ZURÜCK AN DEN START

Der suspendierte Kripo-Chef Ernst Geiger bekommt eine 2.Chance auf einen Freispruch. Der OGH ordnete einen neuen Prozess an. Die Anklage fordert indessen einen Schuldspruch wegen Amtsmissbrauchs.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 12.10.2007)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.