Vollbesteuerung von 13. und 14. Gehalt?

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Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat ein Steuerentlastungs-Konzept präsentiert. Es enthält niedrigere Tarife und eine Reduktion der Verwaltung.

Eine Steuerreform, aber wann? Diese Frage beschäftigt derzeit die österreichische Bundesregierung. Während ÖVP-Chef und Finanzminister Michael Spindelegger eine solche erst in zwei oder drei Jahren angehen will, tritt die SPÖ für eine Entlastung ab 2015 ein. Auch in der Volkspartei wurden zuletzt Stimmen in diese Richtung laut. „Die Frage ist, wie lange wir uns Spindelegger noch leisten können", kritisierte etwa Tirols AK-Chef Erwin Zangerl.

Die Kammer für Wirtschaftstreuhänder präsentierte nun ein „entlastendes" Konzept. Die Eckpunkte davon sind niedrigere Tarife, weniger Verwaltung und volle Besteuerung des 13. und 14. Gehalts, wie das Ö1-„Morgenjournal" am Donnerstag berichtet. Vor allem der letzte der drei Punkte dürfte hohe Wellen schlagen. Schon mehrfach wurde laut über eine solche Besteuerung nachgedacht, realisiert wurde sie noch nie.

Gröhs: 1,5 Milliarden Euro Ersparnis

Geht es nach Bernhard Gröhs, Steuerexperte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder, würde die Streichung der steuerlichen Begünstigung für das 13. und 14. Gehalt das Geld ins Budget „schaufeln". Dieses könne in der Folge mit niedrigeren Tarifen wieder verteilt werden, erklärte er im Interview mit dem ORF-Radio. Zugleich sollte der Steuervorteil für Erschwernis- und Schmutz-Zulagen wegfallen.

All diese Maßnahmen zusammen würden 5,4 Milliarden Euro bringen, rechnete Gröhs vor. „Und dann könnte man den Eingangssteuersatz von derzeit 36,5 Prozent auf 25 Prozent senken. Das würde wieder eine Entlastung von weiteren 6,9 Milliarden bringen", meinte der Steuerexperte. Das Ergebnis: eine Nettoentlastung von 1,5 Milliarden Euro. Umgerechnet wären das rund 400 Euro pro Steuerzahler und Jahr, „mehr ist aus unserer Sicht unrealistisch".

Eine Steuerreform ohne eine Verwaltungsreform ist aus Sicht von Gröhs jedenfalls nicht möglich. So würden derzeit Steuern und Sozialabgaben nicht nur vom Finanzamt, sondern auch von Gemeinden oder der Pensionsversicherung eingehoben. Gröhs spricht sich hier für eine Vereinheitlichung aus. Sein Ideal: Das Finanzministerium wäre dann zuständig für die Einhebung der Lohnabgaben, der Gemeindeabgaben und der Sozialversicherung." Eine solche Lohnverrechnung würde auch die Betriebe entlasten - und könnte als Gesetz bis  2016 in Kraft treten.

>> Bericht des Ö1-"Morgenjournals"

(Red.)

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