EuGH bestätigt Regeln zur Ökostrom-Förderung

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Die nationalen Grenzen für die Förderung dürfen bleiben. Für die EU-Kommission ist der Streit mit Deutschland um das EEG noch nicht erledigt.

EU-Staaten können Ökostrom rein national fördern und müssen nicht grünen Strom aus Nachbarstaaten unterstützen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Dienstag in Luxemburg entschieden. Die Richter erklärten damit die aktuellen Regeln zur Förderung von Ökostrom für rechtens.

Somit können EU-Staaten ihre Wind- und Solarkraft weiter rein national unterstützen, was sie bisher auch fast ausschließlich tun. Laut Urteil ist grüner Strom nur schwer nachweisbar, sobald er ins Netz eingespeist wurde (Rechtssache C-573/12).

Deutsche Regierung erleichtert

Das Urteil hat wegweisende Bedeutung auch für Deutschland. Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) sprach von einem "klaren und deutlichen Signal". Es schaffe Rechtssicherheit für die nationalen Fördersysteme und bestätige die Position der deutschen Regierung in der Debatte mit der EU-Kommission um das neue Gesetz zur Förderung von Ökostrom (EEG). "Ich gehe davon aus, dass der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG jetzt nichts mehr im Wege steht", sagte Gabriel laut Mitteilung.

Hätte der Windkraftbetreiber recht bekommen, hätte Deutschland das EEG ändern müssen. Im konkreten Fall hatte der finnische Windkraftbetreiber Alands Vindkraft geklagt. Die Firma betreibt Windräder auf den finnischen Alands-Inseln vor dem schwedischen Festland und wollte an die Ökostrom-Förderung von Schweden angeschlossen werden, weil sie dorthin ihren Strom liefert. Stockholm lehnt das ab, weil die Windräder nicht auf schwedischem Territorium stehen.

Übergeordnetes Interesse

Nach Ansicht der Richter behindert die Förderregelung zwar die Einfuhr von grünem Strom aus anderen EU-Staaten und damit den freien Warenverkehr. Dies sei aber gerechtfertigt durch das Allgemeininteresse, die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern, um die Umwelt zu schützen und den Klimawandel zu bekämpfen. Die Förderung sei wichtig, um langfristige Investitionen in grüne Energie voranzubringen, so die Richter.

Die Ökobranche gab sich nach dem Urteil erleichtert. Nach Ansicht der Grünen im Bundestag stärkt das Urteil die Energiewende. Der Präsident des Bundesverbandes Windenergie, Hermann Albers, sagte: "Die von den Gegnern der Energiewende erhoffte Torpedierung des deutschen EEG ist nun vom Tisch." Der Europäische Windenergieverband erhofft sich von dem Urteil Impulse für mehr Investitionen in neue Öko-Anlagen.

EU hält Streit noch nicht für erledigt

Für die EU-Kommission ist auch nach dem Urteil der Streit mit Deutschland um das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) noch nicht erledigt. Die jüngst von der Kommission vorgebrachten Bedenken gegen das EEG "betreffen andere Bestimmungen" des EU-Vertrages als das Urteil, sagte der Sprecher von Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia am Dienstag in Brüssel.

Demnach geht es in dem am Dienstag in Luxemburg verkündeten Urteil über Ökostrom aus einem anderen Land "um den freien Warenverkehr". Der Streit zwischen Berlin und Brüssel dreht sich formal um das EU-Wettbewerbsrecht. Wie sich das Urteil darauf auswirken könnte, war dem Sprecher zufolge zunächst unklar. "Wir analysieren die möglichen Auswirkungen", sagte er.

(APA/dpa)

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