Unsicheres Eigentum: SPÖ bremst Reform

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Justizminister soll nicht nur Zubehör im Wohnungseigentum rechtlich sanieren.

Wien. Die Expertenwarnung, wonach in Wohnungseigentumsanlagen massenweise Streitigkeiten drohen, könnte unerhört verhallen. Andreas Vonkilch, Professor an der Uni Innsbruck, hat im Rechtspanorama aufgezeigt, dass als Spätfolge einer OGH-Entscheidung vom 22. 11. 2011 eine Klageflut bevorstehen könnte. Abhilfe wäre leicht zu schaffen, doch die Koalition ist auch nach der Regierungsumbildung noch nicht so weit.

Der OGH (4 Ob 150/11d) hatte entschieden, dass Zubehör zu Wohnungseigentum – Autoabstellplätze, Kellerabteile, Eigengärten – nur dann ins Eigentum übergehen, wenn dies ausdrücklich im Grundbuch vermerkt ist. In der Praxis kommt das aber kaum vor; die Aufteilung ergibt sich ohnehin aus dem Nutzwertgutachten. Nach Lesart des OGH reicht das aber nicht; die Betroffenen müssten sich also die Einverleibung sichern, was unter dem Titel der Gewährleistung drei Jahre lang ab Kenntnis des Rechtsmangels (im Extremfall der OGH-Entscheidung) möglich ist.

Größere Lösung gefordert

Das Justizministerium hat längst eine gesetzliche Klarstellung vorbereitet, wonach die Eintragung doch nicht nötig ist. Es wartet aber auf eine Freigabe des Koalitionspartners SPÖ, und der will einer Reform nur dann zustimmen, wenn damit auch andere Probleme im Wohnrecht gelöst werden, etwa rund um die Erhaltungspflicht in Mietwohnungen: „Natürlich besteht in der Frage hinsichtlich der Rechtssicherheit Reparaturbedarf, allerdings bereits seit vielen Jahren auch in der Frage der Wartung und Erhaltung – Stichwort Therme – und anderen“, so SP-Wohnbausprecherin Ruth Becher zur „Presse“. Diese Probleme müssten, wie im Regierungsprogramm festgehalten, gemeinsam gelöst werden. Die Abgeordnete spielt den Ball zurück ans Justizministerium, das jedoch zurzeit noch in mühevollen Einzelgesprächen mit diversen Interessenvertretungen Möglichkeiten für eine größere Wohnrechtsreform sondiert. Eine im Vorjahr einberufene Arbeitsgruppe war zuvor erfolglos auseinandergegangen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.09.2014)

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