Der beklagte Steuerberater, Peter Haunold, stellt die Gründung der Liechtenstein-Stiftung anders dar als Karl-Heinz Grasser und will auch vor Steuerproblemen „gewarnt“ haben.
Wien. In einer Verhandlungspause am Dienstag im Handelsgericht Wien wird der beklagte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Peter Haunold, besonders deutlich. Der 44-Jährige sagt vor Journalisten, er habe seinen früheren Klienten Karl-Heinz Grasser „vor diesem Risiko gewarnt“. Er meint damit das Risiko einer Beanstandung durch die Finanz. Aber der Reihe nach.
Haunold, Partner der renommierten Prüf- und Beratungsgesellschaft Deloitte – mitbeklagt ist nun die Deloitte Tax Wirtschaftsprüfungs GmbH, deren Geschäftsführer Haunold ist –, spielt auf Grassers millionenschweres Entgelt für Investorengespräche im Rahmen des Grasser-Engagements für Julius Meinl an. Und auch auf die Entlohnung des früheren Finanzministers für die Teilnahme an einer Roadshow, die das Meinl-Projekt veranschaulichen sollte.
Einkünfte aus diesen Betätigungen also („Vertriebsprovisionen“) seien vertraglich zwischen Meinl-Vertretern und Grasser geregelt worden. Allerdings habe dieser Vertrag am Schluss anders ausgesehen, als Grasser-Berater Haunold dies für gut befunden habe.
„Inhalte wurden gelöscht“
Bei seiner Einvernahme durch Richter Manuel Friedrichkeit erklärt Haunold: „Vertragsinhalte von mir wurden aus dem endgültigen Vertrag gelöscht.“ Der Vertrag, wie er dann endgültig vorlag, sei auch nicht in jener Unternehmensstruktur – Stichwort: Liechtenstein-Stiftung – enthalten gewesen, die er, Haunold, für Grasser konstruiert habe.
Die vom Beklagten nun dargelegten Zweifel an dem Vertrag sind aus heutiger Sicht leicht erklärbar: Mittlerweile ist gegen Grasser und auch gegen Haunold ein Finanzstrafverfahren anhängig. Der (von beiden bestrittene) Verdacht: Abgabenhinterziehung. Die Finanz meint, dass „Vertriebsprovisionen“ Grasser persönlich zuzurechnen und auch dementsprechend in Österreich zu versteuern seien. Sie beanstandet das – steuerlich vorteilhafte – Einschleusen des Geldes in ein Stiftungskonstrukt. Fazit: Haunold geht auf Distanz zu Grasser und dieser Vorgangsweise. Und Grasser, der auf Schadenersatz abzielende Kläger, gibt an: Jeder steuerliche Schritt sei mit Haunold genau abgesprochen gewesen.
Deloitte widerspricht in einer Aussendung: „Mag. Grasser hat aus eigenem Antrieb, wohl um das von Dr. Haunold konzipierte Modell aus seiner Sicht zu ,optimieren‘ und für ihn noch ,günstiger‘ zu gestalten, nachweislich zahlreiche Eingriffe und Veränderungen vorgenommen, die letztendlich dazu geführt haben, dass dem Modell seitens der Finanzbehörden die Anerkennung verweigert wurde.“
Auch als das Stiftungskonstrukt besprochen wird, das Haunold für Grasser aufgesetzt hat – jenes Firmengeflecht, in das die Einkünfte aus Grassers Meinl-Engagement, neun Millionen Euro, geflossen sind, werden Differenzen zur Grasser-Aussage vom Montag deutlich. So erklärt der Beklagte, es habe ihn damals überrascht, dass Fiona Grasser, die Ehefrau des nunmehrigen Klägers, die Gründerin der Liechtenstein-Stiftung war. Grasser habe die für die Gründung nötigen Schritte per Treuhandauftrag seiner Frau gesetzt. Ebendies hat am Montag auch Grasser angegeben, doch er fügte an: Dies geschah, „weil Haunold das so vorschlug“.
Grassers Anwalt Dieter Böhmdorfer beantragt indes aus Kostengründen (er spricht von circa 75.000 Euro Prozesskosten pro Tag) eine Prozessunterbrechung bis zum Ende des Finanzstrafverfahrens. Darauf geht der Richter aber bis auf Weiteres nicht ein.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.10.2014)