Entlastung für alle Lohnsteuerzahler ab 2009 – Maximal 1350 Euro pro Jahr Ersparnis. Vereinbart sind zwischen SPÖ und ÖVP weiters Maßnahmen zur Familienentlastung.
Wien. Rund 200.000 Betroffene fallen aus der Lohnsteuerpflicht heraus, rund 67.000 Lohnsteuerzahler profitieren von der Anhebung der Einkommensgrenze, ab welcher der Spitzensteuersatz zum Tragen kommt (siehe Grafik). Insgesamt werden alle Lohnsteuerzahler entlastet – maximal um 1350 Euro im Jahr: Das sind die Konsequenzen, die sich aus den Plänen für die Steuerreform 2009 ergeben. Diese sind zwischen SPÖ und ÖVP, wie der „Presse“ bestätigt wurde, akkordiert. Die Reform soll im Frühjahr kommenden Jahres beschlossen werden und rückwirkend ab 1. Jänner 2009 gelten.
• Die Bemessungsgrundlage, ab der Lohnsteuer fällig wird, wird von 10.000 auf 11.000Euro (Bruttoeinkommen im Jahr, reduziert um Sozialversicherung und Absetzbeträge) angehoben. Damit werden zusätzlich rund 200.000 von der Steuer befreit. Zugleich profitieren aber alle mit einer höheren Bemessungsgrundlage, weil diese nur für Einkommensteile über 11.000 Euro Steuer zahlen.
• Der Einstiegssteuersatz für die Gruppe zwischen 11.000 und 25.000 Euro im Jahr wird von 38,3 auf 36,5 Prozent gesenkt. Davon profitiert mit knapp 2,5 Millionen Steuerzahlern die zahlenmäßig größte Gruppe.
• Der mittlere Steuertarif für die Gruppe ab 25.000 Euro bis künftig 60.000 Euro Jahreseinkommen wird ebenfalls gesenkt – von 43,6 auf 43,2 Prozent. Dies kommt knapp einer Million Steuerzahler zugute.
• Der Spitzensteuersatz bleibt hingegen weiter bei 50 Prozent. Allerdings wird dieser 2009 erst ab 60.000 Euro Bemessungsgrundlage pro Jahr fällig. In diese Einkommenskategorie fielen im Vorjahr 115.000 Personen.
• Wer profitiert nun bei bestimmten Einkommenshöhen nach der „Presse“ vorliegenden Berechnungen wie viel?
<b>Bruttomonatsbezug </b> | <b>Ersparnis pro Jahr</b> |
---|---|
1100 Euro | 155 Euro |
1300 Euro | 415 Euro |
1500 Euro | 448 Euro |
2000 Euro | 539 Euro |
2400 Euro | 611 Euro |
3300 Euro | 669 Euro |
4100 Euro | 701 Euro |
4400 Euro | 716 Euro |
4700 Euro | 730 Euro |
4900 Euro | 740 Euro |
5100 Euro | 848 Euro |
5400 Euro | 1093 Euro |
5800 Euro | 1350 Euro |
Alle über 5800 | Jeweils 1350 Euro |
Maßnahmen für Familien
Vereinbart sind zwischen SPÖ und ÖVP weiters Maßnahmen zur Familienentlastung.
• Der Steuerabsetzbetrag wird von 610 auf 700 Euro im Jahr bzw. von 50,9 auf knapp 60 Euro pro Kind und Monat (für derzeit rund 1,8 Mio. Kinder) angehoben. Davon profitieren auch Eltern, die keine Steuern zahlen.
• Neu eingeführt wird ein Kinderfreibetrag von 220 Euro pro Kind im Jahr, der die Steuerbemessungsgrundlage reduziert. Davon profitieren aber nur Eltern, die Steuern zahlen.
• Weiters sind künftig Kosten für die Kinderbetreuung außer Haus bis zur Höhe von 2300 Euro pro Jahr von der Steuer absetzbar. Auch das können nur jene nützen, die Steuern zahlen. Hier hakt etwa auch die Kritik des Katholischen Familienverbandes ein: Bezieher niedriger Einkommen unter 11.000 Euro im Jahr hätten von den beiden letzten Maßnahmen nichts. Außerdem sei das Gesamtvolumen für die Familien mit 500 Millionen Euro „beschämend“.
Die SPÖ sieht sich Kritik ausgesetzt, weil von der Steuerreform nur jene profitieren, die Steuern zahlen. Konter der SPÖ: Wer bis 1350 Euro im Monat verdiene, sei bereits durch die Streichung bzw. Senkung der Arbeitslosenbeiträge im Juli 2007 mit bis zu 420 Euro im Jahr entlastet worden.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2008)