Telekom droht Klage wegen Vorratsdatenspeicherung

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Nachdem die Telekom Kundendaten an die Pornoindustrie weitergeleitet hatte, wollen diese Kunden jetzt klagen. Der Grund: Die Telekom hätte ihre Daten nicht rechtzeitig gelöscht.

Kunden, die wegen illegalem Download von Pornovideos abgemahnt wurden, prüfen derzeit eine Klage gegen die Telekom Austria. Der Provider hatte IP-Adressen und dazugehörige Kundendaten von Filesharingvorgängen im März und April 2008 an eine von der deutschen Pornoindustrie beauftrage Rechtsanwaltskanzlei weitergeleitet, obwohl die Anfragen erst im August und September 2008 erfolgten. Die Rechtsanwaltskanzlei nutzte die erhaltenen Daten, um Abmahnungen in Höhe von 800 Euro zu versenden.

Das Problem, das jetzt daraus für die Telekom entstehen könnte: In ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen behauptet sie, dass Verkehrsdaten nach Bezahlung der letzten Rechnung für maximal sechs Wochen gespeichert werden. Da die betroffenen Kunden einen Flatrate-Zugang benutzten, der monatlich abgebucht wurde, war die Sperrfrist der Datenspeicherung im August und September bereits um ein Mehrfaches überschritten.

Die Telekom war bereits im Oktober zurückgerudert und hatte die Weitergabe von Kundendaten an die Pornoindustrie und andere Rechteinhaber ausgesetzt. Seitdem wird für die Auskunft ein richterlichter Beschluss benötigt. Ob allerdings die Praxis, Daten länger als in den AGB festgelegt zu speichern, auch geändert wurde, ist bisher nicht bekannt.

(Ag./Red.)

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