Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder fordert eine Reform des Parteiengesetzes.
Nach dem Rechnungshof (RH) fordern nun auch die Wirtschaftsprüfer, die über die Einhaltung des Parteiengesetzes wachen sollen, eine Reform. Die Regeln seien "absichtlich unpräzise", kritisiert Philipp Rath von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder. Probleme sieht er nicht nur bei den Wahlkampfkosten.
In der Kammer der Wirtschaftstreuhänder befasst sich derzeit eine Arbeitsgruppe mit dem Gesetz. Deren Leiter Rath will nun auch mit dem Rechnungshof über den Reformbedarf sprechen. "Es wird wohl eine Novelle geben müssen, um die Kinderkrankheiten zu bereinigen", sagt Rath.
Dass die ÖVP fast vier Millionen Euro mehr an Wahlkampfkosten gemeldet hat als die SPÖ könnte aus seiner Sicht auch auf unterschiedliche Interpretationen zurückzuführen sein. Die Bestimmungen seien in einer Partei so und in der anderen so gesehen worden. "Das Gesetz ist unpräzise, aber es ist teilweise absichtlich unpräzise gemacht worden, damit sich jeder darunter finden kann", meint der Wirtschaftsprüfer.
So ist bei den Wahlkampfkosten etwa nicht klar geregelt, ob Vorlauf- und Nachlaufkosten (also Wahlkampfausgaben vor und nach der eigentlichen Abrechnungsperiode) ebenfalls dem Wahlkampf zuzurechnen sind. Außerdem werden diesbezügliche Fachbegriffe wie "Ausgaben", "Aufwendungen" und "Kosten" im Gesetz vermengt.
"Komische" Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
Ein weiteres Problem sieht Rath darin, dass die Parteien nur eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und keine Bilanz legen müssen. "Das ist ein schwerer Mangel, aber bewusst so hineingeschrieben worden, damit man den Vermögensstatus der Parteien nicht kennt", so Rath. Denn bei einer Bilanz müssten auch die Verbindlichkeiten angeführt werden, bei der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nur die Veränderung der Kredite. Und auch das nur mit einer "komischen Rechnung, die sonst nicht üblich ist".
Eine Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes durch den RH lehnt Rath aber ab: "Demokratiepolitisch ist es richtig, dass der Rechnungshof die Parteien nicht direkt prüft."Er geht davon aus, dass das Zusammenspiel zwischen Wirtschaftsprüfern und Rechnungshof - ein entsprechend klar formuliertes Gesetz vorausgesetzt - funktionieren kann.
(APA)