Amtsgeheimnis: Gesetz verzögert sich

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Symbolbild (c) FABRY Clemens
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Die Neuregelung des Amtsgeheimnisses soll noch heuer beschlossen werden. Eine OSZE-Stellungnahme zum Entwurf ist verspätet eingetroffen.

Der zuletzt für Herbst avisierte Beschluss der neuen Regeln zu Amtsgeheimnis und Auskunftspflicht verzögert sich. Nach Angaben des Kanzleramts soll der Beschluss aber noch heuer erfolgen. Abgewartet wird allerdings noch die derzeit laufende Begutachtung zur Informationsordnung des Parlaments. Eine verspätet eingelangte OSZE-Stellungnahme zum Entwurf hat das Parlament nun veröffentlicht.

Erstmals vorgelegt hat das Kanzleramt den Entwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses im März, anvisiert wurde ein Beschluss vor dem Sommer. Dieser kam allerdings nicht zustande. Die ÖVP stellte daraufhin einen Beschluss im Herbst in Aussicht. Nun heißt es aus dem Büro des zuständigen Kanzleramtsministers Josef Ostermayer (SPÖ) es soll noch heuer einen Regierungsbeschluss geben.

Übereinstimmung mit Informationsordnung des Parlaments

Grund für die Verzögerung ist demnach, dass die neuen Regeln zur weitgehenden Abschaffung des Amtsgeheimnisses und zur erweiterten Auskunftspflicht der Behörden gegenüber den Bürgern auch mit der geplanten neuen Informationsordnung des Parlaments in Einklang stehen sollen. Diese soll sicherstellen, dass von der Regierung ans Parlament übermittelte Geheimunterlagen auch dort unter Verschluss bleiben. Die Ausschussbegutachtung der Informationsordnung läuft noch bis 17. November. Die Stellungnahmen werden nach Angaben des Parlaments im Anschluss veröffentlicht.

Der Entwurf zur Abschaffung des Amtsgeheimnisses sieht vor, dass die derzeit im Verfassungsrang stehende Verschwiegenheitspflicht der Behörden gestrichen und durch eine Reihe konkreter Geheimhaltungsgründe ersetzt wird. Weiters wird ein Recht auf "Zugang zu Informationen" geschaffen, die nicht unter diese Geheimhaltungsgründe fallen. Unklar ist allerdings noch, wie dieses Informationsrecht in der Praxis umgesetzt wird, zumal auch die Länder jeweils eigene Ausführungsgesetze erlassen sollen.

Kritiker wie das "Forum Informationsfreiheit" bemängeln allerdings, dass der Entwurf im Wesentlichen die selben Geheimhaltungsgründe vorsieht, die jetzt schon beim Amtsgeheimnis zur Anwendung kommen (u.a. öffentliche Sicherheit, zwingende außenpolitische Gründe, Vorbereitung von Entscheidungen, aber auch wirtschaftliche und finanzielle Interessen des Staates). Zudem können weitere Geheimhaltungsgründe "zur Wahrung anderer gleich wichtiger öffentlicher Interessen" per Gesetz nachgereicht werden.

Verspätete Stellungnahme der OSZE

Für einiges Aufsehen sorgte am Donnerstag, dass eine verspätet im Parlament eingelangte OSZE-Stellungnahme zum Gesetz nicht veröffentlicht wurde. Der deutsche Jurist Bernd Holznagel kritisiert darin laut Ö1-Morgenjournal das Fehlen eines Informationsfreiheitsbeauftragten zur Überwachung der geplanten Transparenzregeln. Das Parlament sprach von einem "bedauerlichen Versehen" und schickte das Dokument am Donnerstag an die Parlamentsklubs aus.

(APA)

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