In der Justizanstalt Simmering wird derzeit ein Vollzugsplan für den früheren Innenminister erstellt.
Ex-Innenminister Ernst Strasser sitzt in der Justizanstalt (JA) Wien-Simmering vorerst in einer Einzelzelle. Er wurde am Donnerstag in der Zugangsabteilung aufgenommen, wo nun mit dem sozialen Dienst, dem psychologischen Dienst und der Vollzugsleitung ein Vollzugsplan erstellt wird.
Wie Anstaltsleiter Josef Schmoll am Freitag erklärte, wird eine interne Klassifizierungskommission Anfang kommender Woche festlegen, auf welche Abteilung Strasser in weiterer Folge verlegt wird und welcher Arbeitsstätte er zugewiesen wird. Bei Häftlingen, die über 18 Monate zu verbüßen haben, liegt es grundsätzlich in der Kompetenz der Vollzugsdirektion, ein "passendes" Gefängnis zu finden. Schmoll geht allerdings davon aus, dass Strasser zunächst einmal in der JA Simmering bleiben wird.
Mitspracherecht bei der Auswahl seiner Zelle und seiner Beschäftigung hat der Ex-Innenminister keines. Er kann zwar gehört werden, es liegt jedoch im Ermessen der Klassifizierungskommission, ob allfällige Wünsche und Anregungen berücksichtigt werden.
Strassers Aufstieg und Fall
Tagwache um 7 Uhr
Für Strasser heißt es nun bis auf Weiteres um 7 Uhr "Tagwache". Nach dem Wecken bleibt Zeit für ein viertelstündiges Frühstück. Für Häftlinge besteht grundsätzlich Arbeitspflicht. Im Hinblick auf seinen beruflichen Werdegang dürfte Strasser für administrative Tätigkeiten herangezogen werden. Auch eine Mitarbeit in der Bibliothek wäre denkbar. Das Mittagessen wird in der JA Simmering zwischen 11.15 und 12 Uhr, das Abendessen nach 16 Uhr eingenommen. Die Möglichkeit zur Bewegung im Freien ist - je nachdem, ob die Insassen einer Beschäftigung nachgehen - vor- oder nachmittags vorgesehen.
Besucher kann Strasser vier mal in der Woche empfangen, wobei pro Besucher wöchentlich zwei Visiten zu je 30 Minuten zulässig sind. "In einem Zeitraum von sechs Wochen kann ein Besuch auf eine Stunde ausgedehnt werden", berichtete Anstaltsleiter Schmoll.
Strassers Verurteilung in der Lobbyisten-Affäre war vor vier Wochen vom Oberstes Gerichtshof bestätigt worden. Er muss jedenfalls sechs Monate seiner dreijährigen Haftstrafe im Gefängnis absitzen, ehe er eine Fußfessel beantragen kann. Ob und wann der elektronisch überwachte Hausarrest genehmigt wird, hätte - sofern der 58-Jährige in Simmering bleibt - Schmoll zu entscheiden. Justizkenner gehen davon aus, dass Strasser deutlich mehr als sechs Monate, vermutlich annähernd ein Jahr im Gefängnis verbringen muss, ehe er sich Hoffnung auf die Fußfessel machen kann.
Der wegen Bestechlichkeit zu drei Jahren Haft verurteilte Ex-Innenminister könnte sich nach Verbüßung von fast zwei Drittel seiner Strafe als freier Mann fühlen.
Der Ex-Innenminister hat nach acht Wochen in Haft Freigang. Fünf Tage die Woche soll er in einer Wiener Firma tätig sein, schlafen muss er in der Zelle.