Menschenrechte: Österreich verletzt die Religionsfreiheit

Zeugen Jehovas mangels Militärdienstbefreiung diskriminiert. Österreich muss seinen Umgang mit religiösen Gruppierungen überdenken.

WIEN.Österreich muss seinen Umgang mit religiösen Gruppierungen überdenken – über die absehbare Anerkennung der Zeugen Jehovas als Religionsgemeinschaft hinaus. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat Österreich verurteilt, weil ein „Ältester“ der Zeugen Jehovas im Gegensatz zu Seelsorgern gesetzlich anerkannter Kirchen nicht vom Militärdienst befreit worden war (Lang gegen Österreich, Nr. 28648/03). „Das ist ein erster Schritt in Richtung einer Überprüfung der Rechtsordnung hinsichtlich der sachlichen Rechtfertigung solcher Ungleichbehandlungen“, sagt Brigitte Schinkele vom Institut für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht der Universität Wien.

Damit ist nicht mehr bloß die – ebenfalls von Straßburg bemängelte – zu lange Wartefrist von zehn Jahren selbst für längst bestehende Bekenntnisgemeinschaften ein Problem. Neben dem Wehrrecht werden Kirchen und Religionsgemeinschaften samt Angehörigen etwa auch im Steuerrecht oder im Ausländerbeschäftigungsrecht verschieden behandelt, je nachdem, ob sie gesetzlich anerkannt sind oder nicht. „Je höher die Zahl der Mitglieder ist, desto notwendiger wird es sein, die Differenzierung zu überprüfen“, sagt Schinkele.

Das wirkt auf die ungelöste Frage zurück, wie viele Mitglieder der Staat als Voraussetzung für eine Anerkennung verlangen darf. Während die Buddhisten zur Zeit ihrer Anerkennung in Österreich nur ein paar Dutzend Anhänger zählten (weltweit handelt es sich um die viertgrößte Religion), verlangt das Bekenntnisgemeinschaftengesetz für eine Anerkennung zwei Promille der Bevölkerung (16.000) Bekennende. Dagegen kämpft etwa die Christengemeinschaft an, die von Straßburg ebenfalls eine Diskriminierung wegen der Wartezeit attestiert erhalten hat, mit rund 3000 Gläubigen jedoch noch lange nicht nach dem Gesetz anerkennungsfähig ist. Je mehr aber der Staat bereit ist, die Bekenntnisgemeinschaften und die anerkannten Religionsgemeinschaften gleich zu behandeln, desto höher kann wohl die für die Anerkennung geforderte Zahl sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.03.2009)

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