Westenthaler-Prozess: Pilgerreise verhindert Urteile

Peter Westenthaler
Peter WestenthalerAPA/GEORG HOCHMUTH
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Der Prozess gegen den Ex-BZÖ-Obmann wird am Dienstag fortgesetzt. Die erwarteten Urteile fallen wegen der Reise eines Zeugen vorerst noch nicht.

Am kommenden Dienstag wird der Prozess gegen Ex-BZÖ-Obmann Peter Westenthaler sowie seinen mitangeklagten früheren Vorstandskollegen bei der österreichischen Fußball-Bundesliga, Thomas Kornhoff, fortgesetzt. Urteile wird es dabei wider Erwarten keine geben. Ein Zeuge, der noch ein Mal benötigt wird, befindet sich derzeit auf Pilgerreise und wird erst im Februar wieder heimischen Boden betreten.

Der Schöffensenat will den ehemaligen Sektionschef im Staatssekretariat für Sport, Robert P., noch einmal hören, der aufseiten des Bundes jenen Fördervertrag unterzeichnet hatte, mit dem der Nationalrat eine Subvention in Höhe von einer Million Euro zur Ausschüttung brachte. Das Geld landete zunächst beim Österreichischen Fußballbund (ÖFB) und wurde von diesem vereinbarungsgemäß der Bundesliga weitergeleitet.

Bei Befragung "nicht verstanden"

An sich wurde der mittlerweile pensionierte Sektionschef zu diesen Vorgängen bereits im November gerichtlich vernommen. Nach seiner Aussage wandte er sich jedoch telefonisch an Westenthalers Verteidiger Thomas Kralik und erklärte diesem, er habe den Eindruck, er sei bei seiner Befragung "nicht verstanden" worden. Bei der prozessgegenständlichen Million - laut Anklage sollen Westenthaler und Kornhoff diese widmungswidrig verwendet haben - habe es sich um eine "Refundierungsförderung" gehandelt und der Förderzweck sei erfüllt worden.

Verständlicherweise beantragte Kralik daraufhin die neuerliche Ladung des Sektionschefs. Um einem etwaigen Nichtigkeitsgrund vorzubeugen, wird der Senat diesem Ersuchen nachkommen und Robert P. nach seiner Rückkehr noch einmal in den Zeugenstand bitten.

Am Dienstag steht die Zeugenaussage von Matthias Winkler, vormals Kabinettschef von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, auf dem Programm. Zudem sollen noch eine ehemalige Mitarbeiterin Westenthalers sowie jener Salzburger Staatsanwalt befragt werden, der gegen den Ex-BZÖ-Chef wegen jener 300.000 Euro ermittelt hatte, welche die Österreichischen Lotterien der BZÖ-eigenen Werbeagentur für ein laut Anklage wertloses Pseudo-Gutachten bezahlt hatten.

(APA)

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