EuGH-Gutachten: Darf die EZB Staatsanleihen kaufen?

Europäische Zentralbank in Frankfurt
Europäische Zentralbank in Frankfurtimago/Westend61
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Den EZB-Beschluss Staatsanleihen zu kaufen, wertet das deutsche Bundesverfassungsgericht als Kompetenzüberschreitung. Heute wird das Gutachten vorgestellt.

Ein Gutachter am Europäischen Gerichtshof stellt am Mittwochvormittag seine Einschätzung zu den umstrittenen Staatsanleihenkäufen der Europäischen Zentralbank vor. Dabei geht es um die Frage, ob die Notenbank Staatsanleihen kaufen darf oder nicht.

Der Gutachter ist in dem Verfahren einflussreich, weil das Gericht in der Vergangenheit dessen Meinung in den meisten Fällen gefolgt ist. Ein Urteil wird erst im Herbst erwartet. Verhandelt wird über den EZB-Beschluss aus dem September 2012, unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen.

Beschluss nicht umgesetzt

Es dreht sich um einen EZB-Beschluss zum Kauf von Staatsanleihen, der nie in die Tat umgesetzt wurde. Im Sommer 2012 stand die Eurozone vor der Zerreißprobe. Notenbank-Präsident Mario Draghi sah sich zu einem historischen Versprechen gezwungen: "Die EZB ist bereit, im Rahmen ihres Mandats alles zu tun, was nötig ist, um den Euro zu retten." Wenig später entschied die Notenbank - gegen den Widerstand von Bundesbank-Präsident Jens Weidmann - unter Bedingungen notfalls unbegrenzt Anleihen von Euro-Krisenstaaten zu kaufen - das sogenannte OMT-Programm ("Outright Monetary Transactions").

Das deutsche Bundesverfassungsgericht war im Februar 2014 zu dem Schluss gekommen, die EZB habe damit ihre Kompetenzen überschritten. In der Praxis hatte die Notenbank im Rahmen von OMT keine einzige Anleihe gekauft. Geklagt hatten der CSU-Politiker Peter Gauweiler und andere Politiker, fast 12.000 weitere Kläger schlossen sich an.

EZB: "Mandatskonform"

Kritiker meinen, die EZB finanziere mit den Anleihekäufen letztlich Staatsschulden mit der Notenpresse. Das mache die Notenbank abhängig von den jeweiligen Staaten und gefährde ihre Unabhängigkeit gegenüber den Regierungen. Zudem lähme es die Reformbereitschaft, wenn sich Staaten darauf verließen, dass es notfalls die EZB richten werde.

Dagegen verteidigt sich die EZB. In der mündlichen Verhandlung in Luxemburg Mitte Oktober betonte EZB-Anwalt Hans-Georg Kamann: "Ziel und Instrument sind mandatskonform." Die EZB gehe sehr sorgfältig vor: "Die Feuerwehr (...) löscht das brennende Haus und unter Umständen angrenzende Häuser. Dies schützt das ganze Viertel. Genauso schützt die EZB durch spezifischen Staatsanleihen-Kauf effektiv den ganzen Euroraum.."

(APA/dpa)

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