Um 9 bis 14 Euro geringere Lohnsteigerung für Richter möglich

Das neue Gehaltssystem für die Beamten bedeutet, dass es bei der nächsten Vorrückung zu einer geringeren Gehaltssteigerung kommt.

Das neue Gehaltssystem für die Beamten könnte den Richtern und Staatsanwälten nach Berechnungen von Dienstrechtsexperten aus Regierungskreisen monatlich neun bis 14 Euro weniger an Gehaltssteigerungen bringen. Zu einem unmittelbaren Minus auf dem Gehaltszettel kommt es in keinem Fall.

Das am Mittwochabend vom Nationalrat beschlossenen neuen Gehaltssystem für die Beamten bedeutet, dass es bei der nächsten Vorrückung, die es bei Beamten alle zwei Jahre, bei Richtern alle vier Jahre gibt, zu einer geringeren Gehaltssteigerung kommt. Dies soll dadurch ausgeglichen werden, dass die nächste Vorrückung zeitlich vorgezogen wird. Lediglich zu Beginn der Überleitung in das neues System fällt der nächste Gehaltssprung niedriger aus als der im "Altsystem" vorgesehene. Dieser Effekt bewirkt geringe Abweichungen des Lebensverdiensteinkommens von 0,6 Promille bei allen Bundesbediensteten.

Bei den Richtern und Staatsanwälten beläuft sich diese Differenz bei den Lohnsteigerungen nach Berechnungen von Dienstrechtsexperten aus Regierungskreisen durchgerechnet auf das Lebenseinkommen mit einer zu erwartenden Berufslaufbahn von 40 Jahren auf monatlich etwa 9 bis 14 Euro. Gerhard Jarosch von der Vereinigung der Staatsanwälte bezifferte die Verringerung der Lebensverdienstsumme für einen jungen Staatsanwalt mit rund 6.000 Euro. Das Durchschnittsgehalt eines Richters oder Staatsanwaltes liegt bei 73.548 Euro im Jahr oder 5.253 Euro monatlich.

Zu den kolportierten Verlusten von 50.000 Euro in der Lebensverdienstsumme könnte es nach den Berechnungen der Dienstrechtsexperten nur in dem unwahrscheinlichen Fall kommen, dass man in sehr jungen Jahren (unter 40) neu als Richter am Obersten Gerichtshof (OGH) oder am Verwaltungsgerichtshof (VwGH) oder als Staatsanwalt bei der Generalprokuratur aufsteigt. Der Grund dafür liegt darin, dass in so jungen Jahren noch keine entsprechend hohe Vorrückung in der Verwendungen der Richter und Staatsanwälte erfolgt ist. In diesem Fall würde die geringere Gehaltssteigerung bei einer 25-jährigen Berufslaufbahn rund 145 Euro monatlich bei einem Durchschnittsgehalt von 9.500 Euro ausmachen.

Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) verweist unterdessen in einem internen Schreiben an ihre Kollegen, dass die Löhne bis zur nächsten Vorrückung "gleich weiter bezahlt" werden. Mit 1. März 2015 werden die Gehälter wie beschlossen um 1,77 Prozent erhöht. "Bis 1. Juli 2015 kann sich zwar nichts ändern, jedoch wird die Bundesregierung aufgefordert, die Verhandlungen unverzüglich fortzuführen" heißt es in dem der APA vorliegenden Schreiben. Für die GÖD ist es "völlig inakzeptabel, dass durch eine zwangsweise Überleitung aller öffentlich Bediensteten in eine neue Besoldungssystematik in der Lebensverdienstsumme Verluste oder Benachteiligungen entstehen".

Mit diesem Schreiben hat die GÖD auch den Gesetzestext an ihren Kollegen vor Ort an der Basis geschickt, die die Auswirkungen für ihre jeweiligen Bereiche eruieren sollen. Deren Rückmeldungen sollen dann die Grundlage für die Nachverhandlungen der GÖD mit der Regierung sein, hieß es aus der Gewerkschaft.

(APA)

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