Spielautomaten: Höchstgericht entscheidet

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Mehrere Betreiber von Automatensalons wollen in Wien wieder Spielautomaten aufstellen.

Wien. Das Verbot des Automatenspiels in Wien mit 1. Jänner 2015 wird nun vom Verfassungsgerichtshof behandelt. Am Montag widmet sich das Höchstgericht den Anträgen auf Aufhebung, die mehrere Betreiber von Automatensalons eingebracht haben. Sie sind der Meinung, dass ihre eigentlich noch laufenden Konzessionen nicht so einfach für ungültig erklärt werden können. Darüber hinaus wollen sie sogar mehr Geräte aufstellen.

Die Betreiber von Automatensalons, darunter Marktführer Novomatic, halten mehrere Paragrafen im Glücksspielgesetz (GSpG) für verfassungswidrig und fordern ihre Abschaffung. Ihr Hauptargument: Die Stadt Wien könne nicht mit einem Bundesrahmengesetz, dem GSpG, die Landesgesetzgebung aushebeln, ohne bestehende Landeskonzessionen ausdrücklich aufzuheben.

Unbefristete Konzessionen

Insgesamt geht es um 908 Lizenzen für fast 2700 Automaten, die noch auf Basis der alten Gesetzgebung erteilt wurden, als das kleine Glücksspiel noch reine Ländersache war. Die Mehrheit der Konzessionen von Marktführer Novomatic läuft eigentlich bis 2017, andere bis 2020 – rund 50 sind sogar unbefristet. Dass die Geräte nun schon vorzeitig, nämlich seit Jahresbeginn 2015, nicht mehr betrieben werden dürfen, sei rechtswidrig, meinen die Konzessionsinhaber. „Sie sollen uns weiterspielen lassen oder für die Restlaufzeit Schadenersatz zahlen“, sagt Helmut Kafka vom Automatenverband. (APA)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.02.2015)

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