Lohnsteuer: Ein Entlastungspaket, aber nicht für alle

Arbeit. Bei der Lohnsteuer bringt die Steuerreform kräftige Entlastungen. Je nach individueller Situation können diese durch andere Steuererhöhungen aber wieder aufgefressen werden.

Wien. Mehr netto vom Brutto lautete das ursprüngliche Stichwort für die Steuerreform. Vor allem die SPÖ verlangte – mit der Gewerkschaft im Nacken – eine substanzielle Entlastung für die Arbeitnehmer. Und das ist sie unter dem Strich auch geworden: Der Großteil des 4,9-Milliarden-Euro-Pakets fließt in die Reduktion der Lohnsteuerbelastung bei Arbeitnehmern. Kernpunkte sind dabei die Senkung des Eingangssteuersatzes und die Spreizung der Progressionsstufen. Dadurch profitieren nicht nur Personen mit niedrigen Gehältern, auch der Mittelstand und Spitzenverdiener werden bei der Lohnsteuer kräftig entlastet, wie die beispielhaften Berechnungen der Steuerberatungskanzlei BDO Austria im Auftrag der „Presse“ zeigen (siehe Grafik).

Allerdings wurde zur Gegenfinanzierung der Steuerreform auch eine Reihe von Steuern deutlich angehoben, Ausnahmen im Steuerrecht wurden beseitigt. Ob die Steuerreform unter dem Strich nun mehr netto vom Brutto bringt, hängt sehr stark von der individuellen Lebenssituation ab, wie die Berechnungen zeigen. So kann der erhöhte Sachbezug bei Dienstwagen oder bei einem größeren Aktienvermögen die erhöhte Kapitalertragsteuer auf Dividenden die Ersparnisse wieder deutlich schmälern. Besonders stark fällt die Mehrbelastung aus, wenn Immobilien vererbt werden. Die zusätzlichen Kosten machen dann schnell ein vielfaches der jährlichen Entlastung bei der Lohnsteuer aus.

Die Presse

Nachfolgend nun die Änderungen bei der Lohnsteuer und den steuerlichen Absetzmöglichkeiten im Detail:

Steuertarife

Künftig gibt es bei der Lohn- und Einkommensteuer sechs statt bisher drei Tarifstufen. Der niedrigste Tarif wird ab 1. Jänner 2016 25 Prozent betragen (derzeit liegt dieser Tarif noch bei 36,5 Prozent). Er gilt bei einem Jahresbruttoeinkommen von 11.000 bis 18.000 Euro. Bei Jahreseinkommen von 18.000 bis 31.000 Euro bezahlt man künftig 35 Prozent, bis 60.000 Euro werden 42 Prozent fällig, bis 90.000 Euro 48 Prozent und bis zu einer Million 50 Prozent. Einkommen jenseits der Millionengrenze werden künftig mit einem neuen Spitzensteuersatz belastet. Dieser war unter anderem notwendig geworden, weil die Regierung die an den Spitzensteuersatz gekoppelte Kapitalertragsteuer (für Dividenden) anheben wollte. Wer über eine Million Euro verdient, muss dafür ab dem kommenden Jahr 55 Prozent Steuer bezahlen.

Negativsteuer

Für Kleinstverdiener, die auch derzeit schon keine Lohn- oder Einkommensteuer zahlen, wird die Steuergutschrift (Negativsteuer) von höchstens 110 auf bis zu 400 Euro erhöht. Mit der Negativsteuer holt man sich einen Teil des Sozialversicherungsbeitrags zurück. Neu ist, dass auch Bezieher kleiner Pensionen künftig Anspruch auf eine Steuergutschrift bis maximal 110 Euro pro Jahr haben haben.

Topf-Sonderausgaben

Die Absetzbarkeit der Topf-Sonderausgaben läuft aus. Unter dieser Position können beim Lohnsteuerausgleich derzeit Versicherungsprämien zur freiwilligen Kranken-, Unfall-, Pensions- sowie Lebensversicherung abgesetzt werden. Weiters können Pensionskassenbeiträge sowie Ausgaben für die Wohnraumschaffung und -sanierung von der Steuer abgesetzt werden. Unter Letzteres fallen etwa Kreditraten für Wohnbaukredite. Das soll für neue Verträge nicht mehr gelten. Bei bestehenden Verträgen soll die Absetzbarkeit bleiben. Andere Absetzmöglichkeiten bleiben, zum Beispiel für Kirchenbeiträge und Spenden. Davon betroffen sind sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige.

Dienstautos

Was hier geplant ist, läuft unter dem Titel Ökologisierung. Derzeit gelten bei Dienstautos, die auch privat genützt werden dürfen, grundsätzlich 1,5 Prozent der Anschaffungskosten als steuerpflichtiger monatlicher Sachbezug. Diesen Betrag muss der Dienstnehmer versteuern. Künftig soll der Prozentsatz vom Schadstoffausstoß abhängen: Ab 120 Gramm CO2-Ausstoß pro Kilometer müssen künftig zwei Prozent des Wertes als Sachbezug versteuert werden, darunter bleibt es bei 1,5 Prozent. Davon sollen rund 150.000 Arbeitnehmer betroffen sein.

Verlustverrechnung

Eingeschränkt werden sollen auch die Möglichkeiten für Bezieher hoher Einkommen, ihre Lohn- oder Einkommensteuerbelastung durch stille Beteiligungen bei verlustbringenden Unternehmen zu senken. Die Möglichkeit zur Verlustverrechnung soll künftig auf die Höhe der Einlage begrenzt werden.

(''Die Presse'', Print-Ausgabe, 14.03.2015)

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