Hypo: „Kleine Rädchen“ vor der Sinnfrage

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HYPO-U-AUSSCHUSS: AKTENRAUM / AKTEN(c) APA/HELMUT FOHRINGER (HELMUT FOHRINGER)
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Staatskommissäre spielten bei der Hypo nur eine bescheidene Rolle. Wofür benötigt man sie dann eigentlich?

Wien. Monika Hutter, stellvertretende Staatskommissärin in der Hypo, hat am Dienstag im Untersuchungsausschuss eine Anekdote erzählt, die bezeichnend ist für die Bedeutung, die ihrer Funktion beigemessen wurde: Im Dezember 2009 hatte sie einen Konflikt mit der Finanzmarktaufsicht. Diese wollte sie zur Hypo-Hauptversammlung nach Klagenfurt schicken, sie hatte anderes zu tun und weigerte sich, was die FMA bewog, sie per Weisung hinzubeordern. Was sie nicht wusste: Es war das Wochenende der Notverstaatlichung, niemand hatte es der Mühe wert befunden, die Staatskommissärin über die dramatischen Ereignisse zu informieren.

Staatskommissäre spielen im System der Finanzmarktaufsicht keine zentrale Rolle. „Ein kleines Rädchen“ sind sie, so Hutter. Wenn sie, wie Hutter, ihren Job ernst nahmen und die Zahlen in den Businessplänen der Bank mit guter Begründung als „absurd“ bezeichneten, dürften sie höheren Orts nur milde belächelt worden sein. Die Nationalbank begründete mit ebenjenen Zahlen, warum die Hypo 900 Millionen Euro Partizipationskapital bekommen sollte.

Das geringe Prestige in der Organisation dürfte an der eigenartigen Zwitterstellung liegen: Staatskommissäre sind zwar Organe der FMA, ausgesucht und bezahlt werden sie aber vom Finanzministerium. Was dazu führt, dass verdiente Beamte und Mitarbeiter des Ministerkabinetts mit einem Zusatzjob und Zusatzverdienst belohnt werden. Besonders hervorgetan hat sich da der frühere Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der auch seiner Sekretärin einen Staatskommissär-Job zuschanzte – und seinen Pressesprecher in die Meinl-Bank setzte.

Dabei haben Staatskommissäre durchaus bedeutende rechtliche Möglichkeiten: Sie werden zu allen Aufsichtsratssitzungen eingeladen, können dort das Wort ergreifen und in alle Unterlagen Einsicht nehmen. Und sie können gegen Beschlüsse Einspruch erheben, wenn damit Gesetze wie das Bankwesengesetz verletzt werden. Dieses vermeintlich stärkste Instrument der Staatskommissäre ist allerdings nur theoretischer Natur. Einen derartigen Einspruch hat es nämlich bisher noch nie gegeben.

Abschaffen oder aufwerten: So lauten angesichts der mageren Erfolgsbilanz die Vorschläge für die Funktion der Staatskommissäre. Für das Abschaffen spricht tatsächlich einiges: Die Aufseher sind ein österreichisches Spezifikum, andere Länder kommen ganz gut ohne diese aus. Aus der FMA hört man hinter vorgehaltener Hand, dass auch die gelieferten Informationen eher redundanten Charakter hätten. Sprich: Das meiste, was in den Berichten steht, weiß man ohnehin schon. Und dass in den Aufsichtsräten offen gesprochen wird, wenn der Staatskommissär dabei ist, glaubt ohnehin niemand.

Die Variante „Aufwerten“ ist schon schwieriger zu bewerkstelligen. Welche Rechte sollen die Aufpasser zusätzlich bekommen? Wenn sie gegen riskante Kredite Einspruch erheben dürften, würde das ja heißen, dass der Staat in die wirtschaftliche Gebarung der Bank direkt eingreift. Bleibt als Variante, dass ernst zu nehmende Berichte verfasst werden, die in der FMA auch tatsächlich ernst genommen werden. Aber dazu bedürfte es keiner Gesetzesänderung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.04.2015)

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