Stöger: "Kein Bedarf" für Vorratsdatenspeicherung

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Stöger: "Kein Bedarf" für VorratsdatenspeicherungAPA/ROLAND SCHLAGER
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Innenministerin Mikl-Leitner wünscht sich eine Diskussion über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung.

Das SPÖ-geführte Infrastrukturministerium lehnt die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung strikt ab. Angesichts der Regierungseinigung in Deutschland will Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) eine Nachfolgeregelung auch in Österreich diskutieren. "Es gibt hier ein klares Urteil des Verfassungsgerichtshofs", hieß es dazu am Donnerstag aus dem Büro Alois Stögers.

Die frühere Regelung zur Vorratsdatenspeicherung hat der Verfassungsgerichtshof (nach der Aufhebung der EU-Richtlinie durch den Europäischen Gerichtshof) gekippt, sie ist seit 1. Juli 2014 außer Kraft. Sie hatte Unternehmer seit April 2012 verpflichtet, Telekommunikationsdaten aller Telefon-, Handy- und Internet-Nutzer sechs Monate lang zu speichern. Die Ermittlungsbehörden konnten darauf bei Verdacht eines vorsätzlich begangenen Delikts mit Strafdrohung von mehr als einem Jahr Haft zugreifen.

Mikl-Leitner: "Deutliches Signal aus Deutschland"

Die deutsche Regierung hat am Mittwoch eine Speicherung von Kommunikationsdaten in "äußerst engen Grenzen" vorgeschlagen. Die Pläne sehen vor, dass die Speicherfrist für Telefon- und Internetdaten auf zehn Wochen beschränkt ist, wie Justizminister Heiko Maas in Berlin sagte. Mikl-Leitner sah darin ein "deutliches Signal" auch für Österreich und kündigte an, beim kommenden Ministerrat über den deutschen Entwurf zu berichten.

Das Infrastrukturministerium, welches von der Vorratsdatenspeicherung im Zusammenhang mit dem Telekommunikationsgesetz berührt wäre, bremste nun Mikl-Leitners Vorstoß. Man sei von der deutschen Einigung in keiner Weise berührt. Zudem gebe es in Österreich auch keinen Bedarf nach einer Wiedereinführung der umstrittenen Maßnahme. Weiters gebe es ein höchstgerichtliches Urteil.

Die Grünen zeigten sich erfreut über die Haltung Stögers. Er übernehme damit Verantwortung für den Grundrechtsschutz, erklärte Justizsprecher Albert Steinhauser in einer Aussendung. Auch die Neos kritisierten den Vorstoß der Innenministerin. Dieser sei "nicht nur äußert beunruhigend, sondern muss entschieden zurückgewiesen werden", so Menschenrechtssprecher Niki Scherak. "Es ist unverständlich, wieso die ÖVP strikt an dieser Idee festhält und einfach nicht akzeptieren will, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger und Gerichtsentscheide ernst zu nehmen sind."

(APA)

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