Nur Befugnisse auszubauen ist zu wenig.
Demnächst wird auf Demos also zurückgefilmt. Körperkameras für Polizisten sind die auffälligste Neuerung im Gefolge des neuen Staatsschutzgesetzes. Ihre Wirkung zumindest ist unumstritten: Durch die Videoüberwachung gehen Einsätze mit Gewaltanwendung tatsächlich zurück.
Kniffliger ist die Effizienzfrage da bei den Änderungen im Staatsschutzgesetz selbst. Ob es nötig ist, potenzielle Glücksritter als V-Leute in verdächtige Organisationen einzuschleusen? Von außen schwer zu sagen. Wie vieles, wenn es um das BVT geht. Gerade deshalb muss das Parlament nun genau hinschauen und auf die Lücken im Text achten, etwa beim Rechtsschutz. Wer mehr Befugnisse will, muss die Kontrolle ausbauen. Ordentlich. Dass der zuständige Rechtsschutzbeauftragte um Hilfe schreien muss, ist peinlich.
Nachfragen des Nationalrats wünscht man sich auch zu einer vertanen Chance: Das BVT, an sich eine Polizeibehörde, mutiert zusehends zum Nachrichtendienst. Die Novelle wäre ein Anlass gewesen, über die Neuordnung aller Dienste nachzudenken. Das wollte man aber nicht. Aus Gründen. Vermutlich geheimen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2015)