Energie: „Das wird ein zweites Zwentendorf“

Stromzaehler - electricity meter
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2019 sollen fast alle Österreicher intelligente Stromzähler haben. Energieversorger warnen, dass sie Geräte mit Sicherheitslücken einbauen müssten und wollen das Gesetz so nicht umsetzen.

Wien. Die Einführung der intelligenten Stromzähler (Smart Meter) dürfte sich verzögern. Sowohl die Wiener Netze als auch die niederösterreichische EVN haben angekündigt, das Gesetz, wonach 95 Prozent der Haushalte bis 2019 mit digitalen Zählern ausgerüstet sein müssen, nicht erfüllen zu können. Stattdessen halten sie sich an die EU-Vorgaben, die Smart Meter lediglich in acht von zehn Haushalten bis 2020 fordern. Auch andernorts herrscht bei dem Thema Zurückhaltung. Die Tiroler Tinetz hat etwa kürzlich ihre Ausschreibung für Zähler widerrufen und verhandelt nun neu mit den Herstellern.

Kritik an Fernsteuerung

Im Idealfall sollten Smart Meter das Leben der Versorger und Kunden erleichtern, da sie mehr und zeitnahe Informationen über den tatsächlichen Stromverbrauch liefern. Die Energieversorger fürchten jedoch, dass viele Menschen die neuen Geräte aus Sorge um ihre Privatsphäre ablehnen. Schuld daran soll auch die Verordnung der E-Control sein, in der geregelt ist, was die Geräte genau können müssen. Vor allem eine Funktion irritiert manchen Netzbetreiber: der Breaker. Die intelligenten Stromzähler müssen mit einer Unterbrecherfunktion ausgestattet sein, die es Energielieferanten erlaubt, den Strom beim einzelnen Kunden von der Zentrale aus an- oder abzuschalten. „Diese Unterbrecherfunktion ist ein Riesenproblem“, sagt Datenschützer Hans Zeger. Bei 5,5 Millionen Geräten biete sie 5,5 Millionen – schwer schützbare – Einfallstore für Hacker, die Daten auslesen oder Befehle an das Gerät senden könnten. Italien und die Niederlande haben bereits Erfahrung mit ebensolchen Geräten und rudern nun zurück.

„Der Breaker ist ein Unsicherheitsfaktor“, heißt es auch bei der EVN. Bei Missbrauch könnten Dritte schlagartig tausenden Menschen den Strom abschalten. „Wir wollen diesen Breaker nicht.“ Die EVN hat daher zwei Smart-Meter-Ausschreibungen gemacht: eine mit und eine ohne Breaker. Man werde „keinem Kunden etwas einbauen, was er nicht will“.

Thomas Trattler, Vorstand der Tinetz, will zwar – gesetzestreu – Geräte mit Breaker kaufen, die Funktion aber nicht nutzen. „Wir werden eine zusätzliche Sicherheitsschranke einbauen, die nur der Kunde selbst öffnen kann.“ Was bleibt, sind die höheren Kosten, die diese Fernsteuerung verursacht. Die gesamte Einführung der intelligenten Zähler dürfte rund 1,5 Milliarden Euro kosten, die letztlich die Stromkunden bezahlen müssen. Günstigere Lösungen wären denkbar: Geräte ohne Fernbedienung etwa, die bei Bedarf mit GSM-Modulen nachgerüstet werden können, um säumige Zahler doch direkt aus der Zentrale vom Netz nehmen zu können.

Wie viele dürfen verweigern?

Doch dafür müsste die Verordnung geändert werden – und das dürfte nicht passieren. „Das ist eine Basisfunktion. Die bleibt in der Verordnung“, hält E-Control-Vorstand Walter Boltz fest. „Ich sehe kein zusätzliches Risiko, wenn die Geräte von der Ferne abschaltbar sind.“ Die Mehrkosten blieben mit drei Prozent überschaubar. Selbst das 95-Prozent-Ziel bis 2019 hält er für leicht erreichbar.

Die Kritik an möglichen Sicherheitslücken bei Smart Metern ist nicht neu. Datenschützer warnten laut genug davor, sodass 2013 den Bürgern das gesetzliche Recht eingeräumt wurde, die Smart Meter zu verweigern. Da aber gleichzeitig die 95-Prozent-Schwelle bestehen blieb, stehen die Netzbetreiber erneut vor einem Dilemma. Was, wenn schon fünf Prozent der Kunden abgelehnt haben? Muss der nächste das Gerät akzeptieren? So könne man das nicht machen, sagt Hans Zeger und prophezeit Österreich „ein zweites Zwentendorf“. „Es wird darauf hinauslaufen, dass wir alle Zähler installieren und dann wieder abbauen.“

Auch die Arbeiterkammer forderte eine Klarstellung des Wirtschaftsministeriums zum Thema. Dort sieht man keinen Grund für Änderungen. Die gesetzlichen Regelungen seien „ausreichend“. Nun bekommt vermutlich jeder einen Smart Meter, kann aber entscheiden, welche Funktionen genutzt werden und welche nicht. Bezahlen muss er sie in jedem Fall.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.06.2015)

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