Das Europaparlament hat am Donnerstag gegen den umstrittenen Absatz hinsichtlich der Aufhebung der Panoramafreiheit gestimmt.
Das Europaparlament hat abgestimmt - gegen Einschränkungen der sogenannten Panoramafreiheit. Es dürfen also weiterhin Fotos von Skulpturen, Gebäuden und Plätzen geschossen werden und auf Facebook oder anderen sozialen Netzwerken geteilt werden. "Die umstrittene Passage zur Einschränkung der Panoramafreiheit konnte im Rahmen der heutigen Abstimmung aus dem Initiativbericht zum EU-Urheberrecht gestrichen werden. Die uneingeschränkte Panoramafreiheit in Österreich ist auch weiterhin gesichert", sagt Evelyn Regner, geschäftsführende Delegationsleiterin der SPÖ im EU-Parlament. Der Abstimmung war großer medialer Protest vorangegangen. Auch eine Online-Petition mit mehr als 300.000 Unterstützern wurde von Nico Trinkhaus ins Leben gerufen.
Der ÖVP-Justizsprecher Heinz K. Becker findet für die Abstimmung ebenfalls klare Worte: "Der Vorschlag der Liberalen war ganz einfach Blödsinn und hatte keine Chance auf eine Mehrheit. Eine Privatisierung des öffentlichen Raums wird es mit uns nicht geben".
Gefahr der Abmahnwelle (vorerst) gebannt
Der eingereichte Antrag sah folgendes vor: "Das Europaparlament vertritt die Auffassung, dass die gewerbliche Nutzung von Fotografien, Videomaterial oder anderen Abbildungen von Werken, die dauerhaft an physischen öffentlichen Orten platziert sind, immer an die vorherige Einwilligung der Urheber oder sonstiger Bevollmächtigter geknüpft sein sollte". Das Problem daran ist aber, dass man vor allem beim Hochladen in soziale Netzwerke wie Facebook als Nutzer der Plattform das Recht erteilt, die Bilder gewerblich zu nutzen.
Die geplante Änderung hätte zu Abmahnungen von Urlaubsfotos führen können. Aber auch Fotografen und Wikipedia liefen gegen die Änderung Sturm. Mit Erfolg, auch wenn einige Politiker hinsichtlich des Passus von einem Missverständnis sprechen. Nichtsdestoweniger ist dieser jetzt aber vom Tisch.
Es besteht aber nach wie vor die Möglichkeit, dass die Panoramafreiheit wieder zum Thema wird. Die Kommission, die im kommenden Winter einen Vorschlag vorlegen will, kann daher die Forderungen der EU-Volksvertretung nicht ignorieren. Die Entschließung ist aber nicht bindend.
(Red.)