Heta: Wirbel um Londoner Konto

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Hypo-Abbaubank. Wenn der VfGH demnächst den ersten Hypo-Haircut aufhebt, bekommt die Heta ein neues Bilanzproblem. Unterdessen sorgen Franken-Transaktionen für internen Zores.

Die Hypo-Alpe-Adria-Abbaubank Heta kämpft offenbar nicht nur mit dem „Nachlass“ der Kärntner Bank, sondern auch mit größeren Akzeptanzproblemen in der Bankenwelt: Zuletzt gab es interne Aufregungen um ein „übergelaufenes“ Schweizerfranken-Konto bei einer Londoner Großbank. Die Ursache war, dass keine Bank mit der Abbaueinheit mehr Geschäfte machen wollte. Das Ergebnis: eine „unschöne“ Verletzung von Risikolimits.

Der Cash-Bestand auf diesem Konto war nach der „Presse“ vorliegenden Unterlagen von Ende Jänner bis Mitte Mai von einer Million auf mehr als eine Mrd. Franken (also auf mehr als das Tausendfache) angewachsen. Bereits im März hatte der schnell wachsende Bestand dadurch das intern geltende Risikolimit von knapp 280 Mio. Euro „gerissen“, zum Schluss hatte die Überschreitung ein Mehrfaches des Limitbetrags ausgemacht. Und zwar ganz offen, denn im Aufsichtsrat wurde über Maßnahmen gegen dieses aufgebaute Klumpenrisiko durchaus diskutiert.

Das Problem dabei: Das (offenbar einzige) Franken-Konto hatte sich wegen auslaufender CHF-Währungsswaps, die nicht verlängert werden konnten, sozusagen automatisch gefüllt. Der Versuch, das Risiko zu streuen, ging daneben, weil niemand Geschäfte mit der Abbaubank machen wollte. Anfragen bei sechs internationalen und drei österreichischen Großbanken endeten durchwegs mit der Verweigerung von Devisenswap-Geschäften und der Ablehnung von Neugeschäften. Selbst die Frage nach Eröffnung eines simplen Franken-Kontos zur Verteilung der Franken-Bestände auf mehrere Institute endete in den meisten Fällen mit der Auskunft, man habe kein Interesse.

In der Zwischenzeit hat die Heta nach Eigenangaben die Franken-Milliarde mangels Marktpartnern für Währungsswaps über normale Kassatransaktionen in Euro konvertiert.

Was bleibt, ist die zwischenzeitige, beträchtliche Limitüberschreitung auf dem Londoner Franken-Konto. Das sei, wird konzediert, keine schöne Geschichte und man werde Vorsorge treffen, dass so etwas nicht mehr vorkommt. Die rechtliche Relevanz werde derzeit geprüft.

So locker ist die Sache nämlich möglicherweise nicht zu sehen: Ein Wirtschaftsanwalt sagte zur „Presse“, nach dem Aktiengesetz dürfe der Vorstand dies nur tun, wenn er dafür auch eine Genehmigung hat. Und die liege bei Überschreitung von festgesetzten Limits eben nicht vor.

Neues 800-Millionen-Euro-Loch

Der Verfassungsgerichtshof wird der Heta in der kommenden Woche wahrscheinlich ein neues Bilanzloch von bis zu 800 Mio. Euro bescheren: Da entscheidet er über das sogenannte Hypo-Sanierungsgesetz, mit dem im Vorjahr Forderungen der Bayern LB in Höhe von knapp 800 Mio. Euro und Nachranganleihen über ebenfalls 800 Mio. Euro zu 100 Prozent „geschnitten“ worden sind.

Wie im Vorfeld durchgesickert ist, betrachten die Verfassungsrichter das von Finanzminister Michael Spindelegger auf den Weg gebrachte Gesetz zumindest zum Teil als verfassungswidrig.

Wird der „Schnitt“ bei den Nachranganleihen aufgehoben, dann muss sie bis zu 800 Mio. Euro „zurückbuchen“ – womit in ihrer Bilanz 2015 ein Loch in ebendieser Höhe klafft. Das in der Bilanz 2014 sichtbar gewordene Kapitalloch bei der Hypo-Abbaugesellschaft vergrößert sich dadurch um ebendiese Summe auf 7,8 Mrd. Euro.

Die im Sanierungsgesetz ebenfalls „gelöschte“ Forderung der Bayern LB macht sich nicht mehr bemerkbar: Die ist Teil des Generalvergleichs zwischen Bayern und der Republik Österreich, den Finanzminister Schelling mit seinembayerischen Amtskollegen im Prinzip ausgehandelt hat.

Der Generalvergleich wird in der Heta selbst als große Erleichterung gesehen, weil er eine Reihe von Unsicherheiten beseitigt. Derzeit erarbeitet die Heta einen konkreten Abbauplan.

Auf einen Blick

Der Heta, die gerade mit den Aufräumarbeiten nach der Kärntner Hypo-Katastrophe beschäftigt ist, ist wegen auslaufender Devisenswaps ein Franken-Konto in London „übergelaufen“, wobei Risikolimits stark überzogen wurden. Nicht ganz freiwillig: Risikostreuung war nicht möglich, weil kein einziges großes Geldinstitut mit den Österreichern Devisengeschäfte in entsprechendem Umfang machen wollte.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.07.2015)

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