Kartellstrafen für ÖBB und DB

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Express Interfracht, Teil der ÖBB, muss 17,36 Mio. Euro Strafe für Preisabsprachen im Güterzugbereich zahlen. Eine Strafreduktion gab es für den Stahlkonzern Voestalpine.

Berlin/Wien. Die EU-Kommission hat am Mittwoch Geldstrafen von 49,15 Mio. Euro gegen die ÖBB und die Deutsche Bahn verhängt. Express Interfracht, ein Teil der ÖBB, muss demnach 17,36 Mio. Euro bezahlen. Auf DB Schenker entfällt eine Strafe von 31,8 Mio. Euro wegen Beteiligung an einem Kartell für sogenannte Ganzzugladungen.

Die ÖBB betonten am Mittwoch, dass „für die Kunden und Abnehmer der an den Absprachen beteiligten Unternehmen zu keinem Zeitpunkt ein Schaden durch erhöhte Preise entstanden ist“. Gleichzeitig teilte die Staatsbahn mit, dass sie durch eine umfangreiche Kooperation „die Strafe erheblich reduzieren“ konnte. Von allen involvierten Führungskräften und Mitarbeitern habe man sich getrennt und für alle anderen strengste Verhaltensvorgaben erlassen.

Neben den ÖBB und der Deutschen Bahn war auch Kühne+Nagel aus der Schweiz als eines der größten Transport- und Logistikunternehmen in Europa am Kartell beteiligt, wurde aber mit keiner Geldbuße belegt. Das Unternehmen fiel unter die Kronzeugenregelung der Kommission von 2006.

Die drei trafen Preisabsprachen und teilten ihre Kunden für ihre Balkantrain- und Soptrain-Dienstleistungen in Europa für fast acht Jahre auf.

Bußgelder reduziert

Da die Unternehmen einem Vergleich mit der Kommission zustimmten, wurden die Bußgelder um zehn Prozent reduziert. EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte, es sei „sehr enttäuschend, dass ein Projekt zur Verbesserung der Transporteffizienz und zur Förderung eines umweltfreundlichen Gütertransports durch ein Kartell beeinträchtigt“ worden sei. Die EU brauche Güterschienenverkehrsmärkte, um auf der Grundlage eines wirksamen Wettbewerbs effizient zu funktionieren und nicht von den Einzelinteressen zulasten der Kunden gelenkt zu werden.

Bei Ganzzugladungen handelt es sich um ein Güterbeförderungssystem von einem Knotenpunkt zum anderen, ohne dass die Waggons aufgeteilt oder zwischendurch abgestellt werden. Dies spart Zeit und Geld für Kunden aus einer Vielzahl von Branchen. Ganzzugladungen sind grundsätzlich wirtschaftlich effizienter als der herkömmliche Güterschienentransport, vor allem bei der Beförderung eines einzigen Guts.

Weniger Strafe für Voestalpine

Gute Nachrichten in Sachen Kartellstrafen gab es am Mittwoch für die Voestalpine. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat gegen mehrere Mitglieder des europäischen Spannstahlkartells von der EU-Kommission bereits im Oktober 2010 verhängte Geldstrafen herabgesetzt. Die Strafe für die Voestalpine wurde von ursprünglich 22Mio. Euro auf 7,5 Mio. Euro, also auf rund ein Drittel, reduziert. Außerdem gab es Strafnachlässe für Ori Martin – allerdings nur von 14 auf 13,3 Mio. Euro –, weiters für die Unternehmen SLM, Fapricela und Emme Holding. Im Rahmen des Stahlkartells wurden sowohl auf europäischer Ebene (Züricher Club, Club Europa) als auch auf nationaler und regionaler Ebene (Club Italia, Club Espana) Quoten vereinbart, Kunden aufgeteilt, Preise festgesetzt und sensible Geschäftsinformationen über Preise, Liefermengen und Kunden ausgetauscht. Die Kommission klagte gegen 18 Unternehmen wegen illegaler Absprachen. Gegen diesen Beschluss der Kommission gab es wiederum zahlreiche Gegenklagen.

Der EuGH erklärte zur Strafreduktion für die Voestalpine, dass die Kommission „nicht nachgewiesen hat, dass Voestalpine Austria Draht unmittelbar am Züricher Club, am Club Europa oder am Club Espana – den wesentlichen Akteuren des Kartells - teilgenommen“ hatte. Die Beteiligung der Voestalpine Austria Draht am Club Italia sei aber zu Recht festgestellt worden, auch wenn es keine Beweise dafür gebe, dass sie von dessen rechtswidrigen Handlungen wusste. (ag./red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2015)

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