Auch deutsche Stadtwerke beteiligen sich an der Klage.
Wien. Die österreichische Oekostrom AG hat gemeinsam mit neun deutschen Ökostromanbietern und Stadtwerken beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gegen Subventionen für die geplante Erweiterung des britischen Atomkraftwerks Hinkley Point geklagt. Dies teilte die Oekostrom AG in einer Aussendung mit.
Lukas Stühlinger, Finanzvorstand der Oekostrom AG, rechnet mit guten Erfolgsaussichten: „Massive Subventionen für die mehr als riskante Atomtechnik sind nicht zeitgemäß und würden den europäischen Energiemarkt massiv verzerren.“ Zudem stelle die Förderung von Atomkraft „einen ganz klaren Widerspruch zu den Energie- und Klimazielen der EU“ dar.
Großbritannien soll sein Atomprojekt mit staatlichen Mitteln im Umfang bis zu 100 Milliarden Euro fördern dürfen. Zu den zehn Klägern gegen diese Subventionen gehören auch der Ökostromanbieter Greenpeace Energy mit Sitz in Hamburg und deutsche Stadtwerke, unter anderem aus Bochum, Tübingen oder Mainz. „Wir wollen die Entscheidung der EU-Kommission vom Gericht für nichtig erklären lassen, denn diese maßlosen Atomsubventionen sind aus unserer Sicht eine unrechtmäßige Betriebsbeihilfe. Diese hätte niemals genehmigt werden dürfen“, wird Sönke Tangermann, Vorstand bei Greenpeace Energy, in einer Aussendung zitiert.
Deutschland klagt nicht
Die EU-Kommission genehmigte für das geplante Kraftwerk Hinkley Point C eine garantierte Einspeisevergütung von mehr als 92 britischen Pfund (129,87 Euro) pro Megawattstunde plus Inflationsanpassung über eine Laufzeit von 35 Jahren. Nach Angaben der Kläger ist dies das Dreifache des Marktpreises für Atomstrom. Österreich brachte beim Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen die Genehmigung staatlicher Beihilfen für den Bau Hinkley Points ein (siehe nebenstehenden Artikel). Auch der Deutsche Bundestag hat sich mit der Frage befasst, ob Deutschland auch als Staat gegen die Pläne klagen soll, dies aber verworfen.
Der oberösterreichische Landesrat Rudi Anschober (Grüne) warf indes die Frage auf, warum nicht auch große Energieversorger gegen die „massive Wettbewerbsverzerrung“ klagen. (APA/red.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.07.2015)