Oberhauser legt Plan für Primärversorgung vor

Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ)
Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ)Die Presse
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Eine gesetzliche Grundlage für die Primärversorgungszentren soll in den kommenden Wochen vorliegen, sagt die Gesundheitsministerin. Die Opposition ist skeptisch.

Bisher zeigt sich die „Gesundheitsrefom“ von Ministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) nur in einem Primärversorgungszentrum in Wien, das derzeit noch im Teilbetrieb läuft. Nun aber will die Ressortchefin das Tempo erhöhen, wie sie am Donnerstag im Ö1-„Morgenjournal“ betonte, wo sie auch erstmals die Eckpunkte des Gesetzes vorstellte: „Ich hoffe, dass wir mit einer klaren rechtlichen Rahmenbedingung Unsicherheiten wegfallen lassen, die vielleicht Ärztinnen und Ärzte davon abhalten zu sagen: Ich möchte überhaupt darüber nachdenken, weil ich nicht weiß, wie schaut das aus.“

Konkret sollen mit der neuen Primärversorgung im Zuge der bereits beschlossenen Gesundheitsreform Ärzte, verschiedene Therapeuten und Pflegefachkräfte ganztätig für die Patienten zur Verfügung stehen und damit die Spitäler und Ambulanzen entlasten. Dafür können entweder neue Zentren errichtet oder bestehende Einrichtung vernetzt werden. Die neue Primärversorgungs-Einheiten sollen zusätzlich zu den bestehenden Hausärzten kommen, es soll keinen Eingriff in bestehende Vertragsverhältnisse und keinen Zwang zum Umstieg geben, sondern Anreize. Bereits bestehenden Arztpraxen mit Kassenvertrag ist der Vorzug zu geben. Oberhauser sieht darin ein „multiprofessionelles Kernteam".

Zankapfel: Einzelverträge

Heikelster Punkt dürfte sein, dass zwar ein neuer bundesweit einheitlicher Gesamtvertrag vorgesehen ist, der die Grundzüge regeln soll. Dazu soll aber die Sozialversicherung Einzelverträge mit jeder Primärversorgungs-Einheit abschließen. Diese müssen ein Konzept vorlegen, dann wird ein Einzelvertrag mit detaillierten Regelungen über die zu erbringenden Leistungen abgeschlossen - nicht nur über ärztliche Leistungen und deren Honorierung, sondern über alle Leistungen der Einheit, beispielsweise Prävention, Physiotherapie, Ernährungsberatung, Sozialarbeiter.

Solche Einzelverträge hat die Ärztekammer bereits entschieden abgelehnt, Präsident Artur Wechselberger hatte angekündigt, dass die Standesvertretung diese "nicht hinnehmen" könnte. Auch am Donnerstag ließ seine Reaktion nicht lange auf sich warten. Für ihn erschließe sich der Sinn des geplanten Gesetzes nach wie vor nicht, außer man habe die Absicht die Ärztekammer aus dem gesamten Prozess heraus zu halten, sagte er wenige Stunden nach Oberhausers Radio-Interview. Diese verteidigte die Einzelverträge damit, dass es je nach den regionalen Gegebenheiten auch unterschiedliche Anforderungen gebe, auf die man speziell eingehen müsse.

Oberhauser setzt auf Fairheit

Rechtlich gesehen muss jede Primärversorgungs-Einheit - egal ob Zentrum oder vernetzten Einheit - als eine juristische Person und als Organisationseinheit auftreten. Es müsse für die Patienten ein vis-a-vis geben, betonte Oberhauser. Sie stellte auch klar, dass nur Sachleistungen angeboten werden dürfen, die mit der E-Card abgegolten werden, und keine Wahlarztzentren. Es kann damit keine Primärversorgungs-Einheit ohne Vertrag mit der Sozialversicherung geben.

Oberhausger gab sich im ORF optimistisch, dass das Gesetz in den kommenden zwei bis drei Wochen vorliegen und noch dieses Jahr beschlossen wird: „Ich rechne damit, dass es harte Verhandlungen gibt, aber ich rechne auch damit, dass wir in einer gewissen Fairheit zu einer Lösung kommen.“ Weiters hofft sie, dass langfristig viele Kassenverträge von niedergelassenen Ärzten durch Primärversorgungszentren ersetzt werden - auf freiwilliger Basis.

FPÖ befürchtet Gesundheitsversorgung à la DDR

Die Opposition zeigte sich am Donnerstag wenig begeistert vom Vorhaben der Ministerin. Die FPÖ befürchtet die Errichtung einer Gesundheitsversorgung à la DDR. Die Neos halten den Ärger der Ärzte für berechtigt. Die Grünen begrüßen zwar, dass die Reform der Primärversorgung in Schwung kommt, sie warnen aber vor Zentren nach dem Billigstanbot-Prinzip.

>>> Bericht im Ö1-„Morgenjournal“

(Red./APA)

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