EU-Staaten informieren einander über Steuerdeals

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Erhält ein Unternehmen künftig in einem EU-Staat einen Steuervorbescheid, dann werden die Informationen darüber automatisch allen anderen Ländern mitgeteilt. Das soll helfen, Steuerschlupflöcher zu schließen.

Wien. Knapp ein Jahr ist es her, dass die sogenannte Luxleaks-Affäre publik geworden ist. Damals stellte ein Netzwerk von investigativen Journalisten tausende Steuervorbescheide ins Internet, in denen die luxemburgischen Steuerbehörden großen Konzernen wie Ikea oder Apple für Steuervermeidungskonstruktionen vorab einen Persilschein ausstellten. Diese Konstruktionen waren zwar allesamt legal, sie nutzten jedoch geschickt die sich aufgrund von unterschiedlichen Steuergesetzen ergebenden Schlupflöcher aus – weshalb sie in der Öffentlichkeit und in der Politik für große Empörung sorgten.

Diese Schlupflöcher zu schließen steht daher seit damals ganz oben auf der Agenda der europäischen Finanzminister. Gestern, Dienstag, machten sie dabei einen großen Schritt nach vorn. So beschloss der Rat der Finanzminister (Ecofin), dass die Steuervorbescheide („tax rulings“) künftig automatisch zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ausgetauscht werden. Diese neue Regelung soll ab dem Jahr 2017 in Kraft treten, aber für fünf Jahre rückwirkend ab dem Jahr 2012 gelten. Klein- und Mittelunternehmen sind dabei jedoch bis April 2016 ausgenommen.

Kein zentrales Register

Nach der Beschlussfassung sprachen die beteiligten Finanzminister, wie der Luxemburger Ratsvorsitzende, Pierre Gramegna, von einer „Pionierarbeit“. Für EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici handelt es sich sogar um eine Revolution. Allerdings hätte der Schritt auch größer ausfallen können. Denn entgegen dem ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission erhalten nur jene Länder in die Details von Steuervorbescheiden Einsicht, denen dadurch konkrete Steuern entgehen. Die EU-Kommission erhält indes nur die Zahl der ausgetauschten Bescheide – aber keine Namen und keine Summen. Es wird also kein zentrales Register von Steuerdeals bei der Kommission geben.

Dies wurde von den Ländern abgelehnt, weil etwa der deutsche Bundesrat die Weitergabe sensibler Daten nach Brüssel nicht befürwortet hatte. Das erschwert es der EU-Kommission nun jedoch, analog zum Fall von Apple in Irland Verfahren wegen unerlaubter Beihilfen in Form von ungerechtfertigten Steuervorteilen einzuleiten.

Dennoch dürfte es für internationale Konzerne künftig schwieriger werden, etwa mit Hilfe von Lizenzzahlungen für Logos oder Markennamen die Gewinne lukrativer Ländergesellschaften in jene Staaten zu verschieben, in denen diese Erträge nur mit wesentlich geringeren Steuern belastet werden. Denn wie berichtet, hat auch die OECD erst Anfang dieser Woche ihren Aktionsplan vorgestellt, wie die legale Steuerflucht erschwert werden soll. So soll es etwa steuerliche Sonderregeln für Patentlizenzen nur mehr dann geben, wenn das Patent auch in dem betreffenden Land erforscht wurde.

Dass es sich bei der legalen Steuervermeidung um ein großes Problem für westliche Finanzminister handelt, zeigt eine Studie aus den USA. Demnach bunkern US-Firmen 2,1 Billionen Dollar (1,9 Billionen Euro) im Ausland. Würden sie dieses Geld in die USA holen, würden Steuern in Höhe von 620 Mrd. Dollar fällig. (jaz/ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.10.2015)

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