Die "Kronen Zeitung" hat erneut gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Sie stellte einen Zusammenhang zu einem möglichen terroristisch-islamistischen Hintergrund her.
Die "Kronen Zeitung" hat mit dem Artikel "'Alarmstufe Rot' bei der Polizei", der am 21. Juni erschien, gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse verstoßen. Genauer gegen den Punkt zwei des Ehrenkodex, wonach Nachrichten korrekt wiedergegeben werden müssen. Zu diesem Schluss kam der Senat 1 des Presserats.
In dem Artikel wird über den Amokfahrer in Graz berichtet. Obwohl es sich laut Artikel bei dem mutmaßlichen Täter "um einen 'psychotisch Kranken mit Verfolgungswahn'" handle, werde nun sein Umfeld überprüft, heißt es darin. Dann wird ein möglichener Zusammenhang zu einem terroristisch-islamistischen Hintergrund hergestellt. Der Amokfahrer sei zwar "laut derzeitigem Ermittlungsstand kein Mitglied einer Islamistengruppe", heißt es in dem Bericht. Sein "blindwütiges Vorgehen gegen völlig unbeteiligte Passanten" trage aber "leider auch die schreckliche Handschrift von Dschihadisten-Einzelkämpfern."
Weiters wird berichtet, dass der Direktor des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung nach dem Anschlag auf "Charlie Hebdo" gewarnt habe, dass Terrorismus auch mit Messern oder Autos stattfinden könne. Deshalb würde die Polizei nun auch das Privatleben des Mannes durchleuchten. Denn es könne "nicht ausgeschlossen werden, dass es sich bei dem gebürtigen Bosnier doch um einen 'Schläfer' handle", wie es in dem Artikel heißt.
Mehrere Leser wandten sich an Presserat
Mehrere Leser haben den Artikel beim Presserat beanstandet. Dieser verstoße gegen das Gebot, Nachrichten gewissenhaft und korrekt wiederzugeben, so der Presserat. Da die Amokfahrt zum Zeitpunkt der Recherche für den Bericht laut Polizei eben gerade keinen islamistischen Hintergrund aufwies, hält es der Senat für ethisch bedenklich, einen Zusammenhang zwischen den beiden Ereignissen herzustellen.
Der Presserat fordert die "Kronen Zeitung" auf, die vorliegende Entscheidung zu veröffentlichen. Bisher hat sich die Medieninhaberin der "Kronen Zeitung" der Schiedsgerichtsbarkeit des Presserats nicht unterworfen.
(Red.)