Steuerrecht: "Registrierkasse ist nur Software plus Drucker"

Praktiker sehen neue Pflichten für Unternehmen nicht so dramatisch wie diese.

Wien. Während die Diskussionen um die kommende Registrierkassenpflicht zwischen Vertretern der Wirtschaft und dem Finanzministerium andauern, bemühen sich Praktiker des Steuerrechts um Beruhigung: „Eine Registrierkasse ist nur eine Software und ein Drucker“, sagte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Günther Hackl vorige Woche beim Herbstseminar 2015 der Akademie der Wirtschaftstreuhänder in Wien. Die Software müsse allerdings bis spätestens Anfang 2017 ein Sicherheits-Update umfassen, um dann den gesteigerten Anforderungen an die Manipulationssicherheit zu entsprechen.

Registrierkassen sind, wie berichtet, ab Jänner 2016 in allen Betrieben mit einem Jahresumsatz von mehr als 15.000 Euro und Barumsätzen von mehr als 7500 Euro vorgeschrieben. Achtung: „Bar ist nicht nur cash“, sagte Hackl. Sondern neben Bankomat- zum Beispiel auch Kreditkartenzahlungen. Ausgenommen sind begünstigte Körperschaften (z. B. kleine Vereinsfeste, Sportveranstaltungen) und Umsätze mit der „kalten Hand“ unter 30.000 Euro. Damit sind etwa Maronibrater und „fahrende Verkäufer“ gemeint – interessanterweise aber nicht Taxifahrer, denn die arbeiten in fest umschlossenen, wenn auch fahrbaren Räumlichkeiten.

Überhaupt unterliegen viele Unternehmer der neuen Pflicht, die bisher eher keine Registrierkasse hatten: Ärzte etwa, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Masseure. Laut Finanzministerium ist eine Registrierkasse aber „jedes elektronische Aufzeichnungssystem, das zur Losungsermittlung und Dokumentation einzelner Bareinnahmen eingesetzt wird“. Es genügt also eine Software und ein beliebiger Drucker. Ein Bon-Drucker, ein Kunden-Display und ein Touchscreen zur einfacheren Eingabe wären schon Fleißaufgaben. Entsprechende Programme würden im Rahmen von Branchen-Software-Lösungen bereits angeboten, sagt Hackl. Er rechnet mit Anschaffungskosten ab 900 Euro, bei abgespeckten Versionen auch mit nur der Hälfte.

Update gegen Manipulation

Aufwendiger wird es erst ab dem Jahr 2017. Dann wird man Einnahmen nicht nur aufzeichnen müssen (zu den üblichen Rechnungsmerkmalen kommen eine Kassenidentifikationsnummer und die Uhrzeit der Belegausstellung), sondern diese auch mit einer über „Finanz online“ vergebenen Verschlüsselung versehen und miteinander verketten müssen. Dazu wird, abgesehen von einem Update zur Kassensoftware, auch eine Signaturerstellungseinheit benötigt werden. Hackl rechnet damit, dass auch eine spezielle SIM-Karte genügen könnte, die mittels USB-Stick im EDV-System steckt. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.10.2015)

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